Sie haben im Ausland eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf erfolgreich abgeschlossen, wohnen nun in Bochum und möchten Ihren erlernten Beruf in Deutschland anerkennen lassen, um ihn ausüben zu können.
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach Feststellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Ausbildung
Dienstleistungen und Infos
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Berufserlaubnisurkunde) können schriftlich eingereicht werden. Ein persönliches Erscheinen ist nur notwendig, wenn Sie kein B2-Sprachzertifikat vorlegen können (zur Überprüfung Ihrer deutschen Sprachkenntnisse).
Der Wohnsitz muss in Bochum sein.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe.
- Antragsformular
(Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach Feststellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Ausbildung) - Formular / Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung
Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie bei der
- Feststellungsbescheid der Zentralen Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster über die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung.
- Antragsformular (Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach Feststellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Ausbildung)
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung - nicht älter als drei Monate
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - nicht älter als drei Monate (zu beantragen beim Amt für Bürgerservice, eine Bescheinigung für die Beantragung wird Ihnen Antragseingang automatisch zugesendet)
- Nachweise über Deutschkenntnisse (schriftlich, mündlich, Umgangssprache und Fachsprache, B2-Zertifikat)
Bei fehlenden Nachweisen erfolgt die Überprüfung im Gesundheitsamt.
- 60 Euro für die Erlaubnisurkunde (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 12.1.3.1.1)
Die Gebühren werden per Gebührenbescheid erhoben.
Bezirksregierung Münster
Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe
Domplatz 1-3
48143 Münster
Telefonische Sprechzeit:
Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr
Telefon: 0251 411-2444
Telefax: 0251 411-82444
Gesundheitsfachberufe
- Telefonnummer
- 0234 910-3209
- E-Mail Adresse
- gesundheitsfachberufe@bochum.de
Bitte beachten Sie die Servicezeiten für die Berufsanerkennung:
- Dienstag, 8 bis 13 Uhr
- Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Adresse / Kontakt
Gesundheitsamt
Westring 28/30
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
- E-Mail Adresse
- gesundheitsfachberufe@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
(Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)
Barrierefreier Zugang
- Konformitätsbescheinigung / Certificate of Current Professional Status
Sie benötigen eine Bescheinigung über den aktuellen Stand in einem Gesundheitsfachberuf zur Ausübung dieses Berufs im Ausland (Konformitätsbescheinigung / Certificate of Current Professional Status).
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Sie benötigen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung eines Gesundheitsfachberufes.
- Niederlassungsanzeige Gesundheitsfachberuf
Sie möchten einen selbstständig ausgeübten Gesundheitsfachberuf an-, ab- oder ummelden.
- Führungszeugnis
Sie möchten ein Führungszeugnis beantragen - Alle Infos: Was wird vorausgesetzt, was muss ich mitbringen, wo muss ich wann hin? ...