Das Beratungsangebot richtet sich an erwachsene Bochumer Bürger mit Hörstörung beziehungsweise Gehörlosigkeit. Informationsgespräche werden auch für hörende Angehörige und Interessierte angeboten.
Ein persönliches Erscheinen wird empfohlen, damit Ihr Anliegen umfassend geklärt werden kann.
Ein Nachweis über den Schweregrad einer Behinderung oder ein Schwerbehindertenausweis wird nicht benötigt.
Innerhalb der offenen Sprechzeiten benötigen Sie keinen Termin.
Die Beratung ist in DGS (Deutsche Gebärdensprache), LBG (Lautsprachbegleitende Gebärden), taktile Gebärdensprache, LORMEN und schriftlich möglich.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.