Bevor Sie eine Tätigkeit aufnehmen dürfen, bei der Sie gewerblich in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, müssen Sie an einer Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz teilnehmen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie diese bequem online durchführen.
Beruflicher Umgang mit Lebensmitteln
Informationen zur Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
Dienstleistungen und Infos
An der Belehrung am Gesundheitsamt der Stadt Bochum können nur Personen teilnehmen, die ihren Wohnsitz in Bochum haben oder in Bochum arbeiten.
Personen, die außerhalb von Bochum wohnen, ihren Arbeitsplatz jedoch in Bochum haben, können an der Belehrung teilnehmen, wenn sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie in Bochum arbeiten. (Besondere Hinweise für Arbeitgeber)
Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Bitte beachten Sie:
- Sie können die Belehrung online durchführen.
- Für die Belehrung im Gesundheitsamt vereinbaren Sie bitte vorab online einen Termin. Spontane Termine im Gesundheitsamt sind nicht möglich. Für die Online-Terminbuchung steht Ihnen unser Terminbuchungstool zur Verfügung.
- Wenn Sie nicht gut Deutsch sprechen, bringen Sie bitte eine Person zum Übersetzen mit.
Um die Online Belehrung durchzuführen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Schauen Sie sich das Belehrungsvideo an
Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz
- Melden Sie sich im personalisierten Bereich an
- Geben Sie Ihre persönliche Daten ein
- Schließen Sie die Erfolgskontrolle (Multiple Choice) ab
- Laden Sie Ihren Ausweis und ggf. die Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten (bei Minderjährigen) hoch
- Bezahlen Sie die Gebühr
- Überprüfen Sie Ihre Angaben
- Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie das Zertifikat per Post
Bitte beachten:
Sollten Sie die Erfolgskontrolle nicht bestehen, kann die Gebühr nicht rückerstattet werden.
Im Bochumer Serviceportal stehen Ihnen folgende Onlinedienste zur Verfügung:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
(Belehrung und Gesundheitsinformationen für Minderjährige) - Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
(Formular zum Abschluss der Online-Belehrung: Angabe persönlicher Daten, Leistungskontrolle und Bezahlvorgang) - Anforderung einer Zweitschrift
(Formular zum Anfordern einer Zweitschrift/eines Duplikats eines bereits durch das Gesundheitsamt Bochum ausgestellten Zertifikats)
Online-Terminvereinbarung (nur in Ausnahmefällen)
Termine im Gesundheitsamt können nur in Ausnahmefällen vereinbart werden. Wenn möglich nutzen Sie bitte die Online-Belehrung. Für Termine vor Ort reservieren Sie bitte vorab einen Termin:
Merk- oder Infoblätter
- Hinweise für den Arbeitgeber
- Merkblätter für Beschäftigte in verschiedenen Sprachen:
Wenn Sie bereits ein Zertifikat vom Gesundheitsamt Bochum erhalten haben und eine Zweitschrift benötigen, können Sie diese über folgenden Online-Dienst beantragen:
Nach Beantragung und Bezahlung erhalten Sie das Duplikat per Post.
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Eventuell Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der hervor geht, dass Sie in Bochum arbeiten
- Gegebenenfalls eine Person zum Übersetzen
- Bei Minderjährigen Personen: eine Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten
- Gebühr für die Belehrung: 25 Euro
- Gebühr für das Ausstellen einer Zweitschrift: 10 Euro
Zahlungsart:
Online Belehrung: Paypal, Giropay, Kreditkarte, Paydirekt
Zahlung vor Ort: EC-Karte
Die Belehrung ist kostenfrei für:
- Personen im Ehrenamt
- Folgende Personengruppen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
- Schülerinnen und Schüler
- Auszubildende
- Personen im Bundesfreiwilligendienst oder im freiwilligen sozialen Jahr
- Erzieherinnen und Erzieher im Anerkennungsjahr
- Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen des Studiums
Bitte laden Sie dafür einen Nachweis hoch. Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, lassen Sie sich Ihr Ehrenamt bitte von der Einrichtung/dem Träger bestätigen. Auch über die Bochumer Ehrenamtsagentur können Sie eine Bestätigung erhalten.
Termine vor Ort (Gesundheitsamt)
Termine im Gesundheitsamt können nur in Ausnahmefällen vereinbart werden. Wenn möglich nutzen Sie bitte die Online-Belehrung.
Für Termine vor Ort reservieren Sie bitte vorab einen Termin über die Online-Terminbuchung.
Bitte beachten:
Minderjährige Personen benötigen zwingend eine Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten
Adresse / Kontakt
Gesundheitsamt
Zimmer 102 (1. Etage)
Westring 28/30
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
- E-Mail Adresse
- belehrung-gesundheitsamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Die Belehrung findet online statt.
In Einzelfällen kann die Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt durchgeführt werden. Eine vorherige Terminabsprache oder Terminbuchung ist zwingend erforderlich.
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
(Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)
Barrierefreier Zugang
Für Fragen zur Belehrung können Sie das Gesundheitsamt per E-Mail kontaktieren.