BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos
https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F309&formtecid=3&areashortname=Amt11 https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F309&formtecid=3&areashortname=Amt11

Beruflicher Umgang mit Lebensmitteln

Informationen zur Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz

Dienstleistungen und Infos

Bevor Sie eine Tätigkeit aufnehmen dürfen, bei der Sie gewerblich in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, müssen Sie an einer Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz teilnehmen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie diese bequem online durchführen.

An der Belehrung am Gesundheitsamt der Stadt Bochum können nur Personen teilnehmen, die ihren Wohnsitz in Bochum haben oder in Bochum arbeiten.

Personen, die außerhalb von Bochum wohnen, ihren Arbeitsplatz jedoch in Bochum haben, können an der Belehrung teilnehmen, wenn sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie in Bochum arbeiten. (Besondere Hinweise für Arbeitgeber)

Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.

Bitte beachten Sie:

  • Sie können die Belehrung online durchführen.
  • Für die Belehrung im Gesundheitsamt vereinbaren Sie bitte vorab online einen Termin. Spontane Termine im Gesundheitsamt sind nicht möglich. Für die Online-Terminbuchung steht Ihnen unser Terminbuchungstool zur Verfügung. 
  • Wenn Sie nicht gut Deutsch sprechen, bringen Sie bitte eine Person zum Übersetzen mit.

Um die Online Belehrung durchzuführen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Schauen Sie sich das Belehrungsvideo an

Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz

  1. Melden Sie sich im personalisierten Bereich an
    • Geben Sie Ihre persönliche Daten ein
    • Schließen Sie die Erfolgskontrolle (Multiple Choice) ab
    • Laden Sie Ihren Ausweis und ggf. die Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten (bei Minderjährigen) hoch
    • Bezahlen Sie die Gebühr
    • Überprüfen Sie Ihre Angaben

Zum personalisierten Bereich

  1. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie das Zertifikat per Post

Bitte beachten:
Sollten Sie die Erfolgskontrolle nicht bestehen, kann die Gebühr nicht rückerstattet werden.

Im Bochumer Serviceportal stehen Ihnen folgende Onlinedienste zur Verfügung:

Online-Terminvereinbarung (nur in Ausnahmefällen)

Termine im Gesundheitsamt können nur in Ausnahmefällen vereinbart werden. Wenn möglich nutzen Sie bitte die Online-Belehrung. Für Termine vor Ort reservieren Sie bitte vorab einen Termin:

Merk- oder Infoblätter

Wenn Sie bereits ein Zertifikat vom Gesundheitsamt Bochum erhalten haben und eine Zweitschrift benötigen, können Sie diese über folgenden Online-Dienst beantragen:

Zweitschrift anfordern

Nach Beantragung und Bezahlung erhalten Sie das Duplikat per Post.

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Eventuell Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der hervor geht, dass Sie in Bochum arbeiten
  • Gegebenenfalls eine Person zum Übersetzen
  • Bei Minderjährigen Personen: eine Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten

  • Gebühr für die Belehrung: 25 Euro
  • Gebühr für das Ausstellen einer Zweitschrift: 10 Euro

Zahlungsart:
Online Belehrung: Paypal, Giropay, Kreditkarte, Paydirekt
Zahlung vor Ort: EC-Karte

Für folgende Personengruppen ist die Belehrung kostenfrei:

  • Schülerinnen und Schüler
  • Auszubildende
  • Personen im Bundesfreiwilligendienst oder im freiwilligen sozialen Jahr
  • Erzieherinnen und Erzieher im Anerkennungsjahr
  • Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen des Studiums
  • Personen im Ehrenamt

Bitte laden Sie dafür einen Nachweis, wie zum Beispiel eine Schulbescheinigung oder den Arbeitsvertrag hoch.

Personen, die ein Ehrenamt ausüben, laden bitte ebenfalls einen Nachweis hoch. Bitte lassen Sie sich Ihr Ehrenamt von der Einrichtung/dem Träger bestätigen. Auch über die Bochumer Ehrenamtsagentur können Sie eine Bestätigung erhalten.

Termine vor Ort (Gesundheitsamt)

Termine im Gesundheitsamt können nur in Ausnahmefällen vereinbart werden. Wenn möglich nutzen Sie bitte die Online-Belehrung.

Für Termine vor Ort reservieren Sie bitte vorab einen Termin über die Online-Terminbuchung.

Bitte beachten:
Minderjährige Personen benötigen zwingend eine Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten

Adresse / Kontakt

Gesundheitsamt
Zimmer 102 (1. Etage)
Westring 28/30
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

E-Mail Adresse
belehrung-gesundheitsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Die Belehrung findet online statt. 

In Einzelfällen kann die Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt durchgeführt werden. Eine vorherige Terminabsprache oder Terminbuchung ist zwingend erforderlich.

Foto des Verwaltungsgebäudes

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
(Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)

Barrierefreier Zugang

Informationen zum barrierefreien Zugang zum Gesundheitsamt

Kontaktaufnahme per E-Mail:

belehrung-gesundheitsamt@bochum.de