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Dienstleistungen und Infos

Ausstellung von Leichenpässen und Fristverlängerungen

Ein Leichnam soll ins Ausland überführt werden.

Dienstleistungen und Infos

  • Die Beförderung ins Ausland ist nur mit einem Leichenpass zulässig (§ 17 Bestattungsgesetz - BestG NRW).
  • Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden.
  • Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.
  • Auf Antrag von hinterbliebenen Personen oder deren Beauftragten können diese Fristen verlängert werden.

Leichenpass:

  • Leichenpässe sind persönlich von Bestattungsunternehmen oder von diesen beauftragten Transportunternehmen zu beantragen.
  • Andere Antragsteller kommen nicht in Betracht, weil Tote nur in geeigneten, dicht verschlossenen Behältnissen befördert werden dürfen.

Fristverlängerung:

  • Die Verlängerung der Fristen für eine Erdbestattung, Einäscherung oder Beisetzung der Totenasche kann auch per E-Mail beantragt werden.
  • Die Entscheidung über den Antrag wird Ihnen auf Wunsch per Fax oder Post mitgeteilt.

Leichenpass:

  • Todesbescheinigung
  • Sterbefallanzeige des Standesamtes, Pass oder Sterbeurkunde (zur Feststellung der korrekten Schreibweise des Namens des oder der Verstorbenen)
  • Einsargungsbescheinigung
  • Leichenschauschein
    (Die Bescheinigung über die Freigabe der Leiche durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft ersetzt den ansonsten notwendigen Nachweis einer amtsärztlich durchgeführten zweiten Leichenschau.)

Fristverlängerung:

  • Für die Bearbeitung des Antrags werden folgende Informationen benötigt:
    • Stammdaten zur verstorben Person
    • Sterbedatum
    • Bestattungsart (Feuerbestattung oder Erdbestattung)
    • Datum der beabsichtigten Erdbestattung, Einäscherung oder Urnenbeisetzung
    • Grund des Antrages
  • Todesbescheinigung (Seiten 1 und 2, ggf. eine Bescheinigung der Polizei oder Staatsanwaltschaft über die Freigabe des Leichnams zur Bestattung)
  • Zusätzlich zu dem formlosen Antrag auf Verlängerung der 6-wöchigen Frist für eine Urnenbestattung wird nur eine Sterbeurkunde benötigt.

Leichenpass

  • 25 Euro (Bezahlung mit EC-Karte)
  • zusätzlich 30 Euro, wenn die zweite Leichenschau von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt des Bochumer Gesundheitsamtes durchgeführt wurde

Fristverlängerung

  • 31,12 Euro (Gebührenbescheid)

Für Leichenpässe und Fristverlängerungen ist der Service Point des Gesundheitsamts zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9 bis 13 Uhr
  • ​Donnerstag von 9 bis 15 Uhr

Adresse / Kontakt

Gesundheitsamt
Westring 28/30
44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-2300
Faxnummer
0234 910-1399
E-Mail Adresse
gesundheitsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 14:00 Uhr

Terminanfragen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Westring 28/30.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
(Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)

Barrierefreier Zugang

Informationen zum barrierefreien Zugang zum Gesundheitsamt

Service-Point des Gesundheitsamtes

Auskunft und Vermittlung 

Telefonnummer
0234 910-2300
Faxnummer
0234 910-1399
E-Mail Adresse
gesundheitsamt@bochum.de