Sie möchten eine Apotheke betreiben oder suchen sonstige Informationen aus dem Apothekenbereich.
Das Gesundheitsamt nimmt im Bereich der Apothekenaufsicht folgende Aufgaben wahr:
- Überwachung der Apotheken
- Erlaubniserteilung für den Betrieb von Apotheken
- Erlaubniserteilung von Versandhandel
- Genehmigung von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern und Heimen
- Entgegennahme von Anzeigen bezüglich vermuteter Arzneimittelmängel und Arzneimittelmissbräuche
- Informationen zu rechtlichen Fragestellungen im Apothekenbereich
Apothekenbetriebserlaubnis:
Für die Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt. Für die notwendigen Erklärungen finden Sie hier ein Muster für die Abgabe der Erklärungen.
Bei Vorlage aller für die Apothekenbetriebserlaubnis im Einzelfall relevanten Unterlagen ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen.
Rechtsgrundlage:
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.