- Die Beförderung ins Ausland ist nur mit einem Leichenpass zulässig (§ 17 Bestattungsgesetz - BestG NRW).
- Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden.
- Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.
- Auf Antrag von hinterbliebenen Personen oder deren Beauftragten können diese Fristen verlängert werden.
Leichenpass:
- Leichenpässe sind persönlich von Bestattungsunternehmen oder von diesen beauftragten Transportunternehmen zu beantragen.
- Andere Antragsteller kommen nicht in Betracht, weil Tote nur in geeigneten, dicht verschlossenen Behältnissen befördert werden dürfen.
Fristverlängerung:
- Die Verlängerung der Fristen für eine Erdbestattung, Einäscherung oder Beisetzung der Totenasche kann auch per E-Mail beantragt werden.
- Die Entscheidung über den Antrag wird Ihnen auf Wunsch per Fax oder Post mitgeteilt.