Die Ausbildung zur Brandmeisteranwärterin / zum Brandmeisteranwärter dauert 18 Monate und ist sehr vielseitig. Während dieser Zeit werden Ihnen die feuerwehrtechnischen und -taktischen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Sie werden zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter ausgebildet.
Mit Ihrer Einstellung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt.
Am Ende Ihrer Ausbildung werden Sie eine schriftliche, mündliche und praktische Laufbahnprüfung ablegen.
Ihre Ausbildung unterteilt sich wie folgt:
- fünf Monate Grundausbildung
- ein Monat theoretische Ausbildung zum Rettungssanitäter
- ein Monat Praktikum in einer Klinik für die Ausbildung zum Rettungssanitäter
- circa ein Monat Praktikum auf der Rettungswache mit Rettungseinsätzen
- circa sieben Monate berufspraktische Ausbildung
- einen Monat Truppführerausbildung, wo Sie lernen, einen Trupp im Einsatz zu leiten.
Hat die Anwärterin / der Anwärter die Prüfung erfolgreich bestanden, schließt sich die mehrjährige Probezeit an. In dieser Zeit muss die Brandmeisterin / der Brandmeister beweisen, dass die gelernten Kenntnisse richtig angewandt werden können. Nach der Probezeit erfolgt die Ernennung zur Beamtin / zum Beamten auf Lebenszeit.
Die genauen Inhalte der Ausbildung finden Sie im folgenden Absatz.