Fahrzeug abmelden / Kfz-Außerbetriebsetzung
Ein Fahrzeug außer Betrieb setzen
Manchmal kann man ein Fahrzeug nicht mehr benutzen.
Zum Beispiel ein kaputtes Auto.
Das Auto muss dann verschrottet werden.
Man muss das Auto dann außer Betrieb setzen.
Das bedeutet:
Man muss das Auto abmelden.
Dann ist das Auto nicht mehr versichert.
Man kann ein Fahrzeug abmelden:
Wenn man zum Beispiel im Winter nicht damit fährt.
Oder wenn das Fahrzeug sehr lange repariert wird.
So melden Sie Ihr Fahrzeug online ab:
Haben Sie einen neuen Personal-Ausweis?
Oder einen elektronischen Aufenthalts-Titel?
Dann können Sie Ihr Fahrzeug online abmelden.
Sie brauchen dann keinen Termin.
Wichtig:
Die Online-Funktion von Ihrem Ausweis muss aktiviert sein.
Weitere Infos finden Sie unter den Links:
Informationen zur Fahrzeug-Zulassung im Internet
Fahrzeug online abmelden
Kommen Sie persönlich vorbei?
Bitte machen Sie einen Termin.
Das geht online.
Termin machen
Das brauchen Sie für die Abmeldung:
- den Fahrzeug-Schein
Der Fahrzeug-Schein heißt auch
Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.
- die amtlichen Kennzeichen
Das ist das Nummern-Schild.
Soll das Fahrzeug verschrottet werden?
Dann brauchen Sie zusätzlich:
- den Fahrzeug-Brief
Der Fahrzeug-Brief heißt auch
Zulassungs-Bescheinigung Teil 2.
- den Verwertungs-Nachweis von einer
zertifizierten Annahme-Stelle für Alt-Autos
Haben Sie Fragen?
Sie können uns anrufen.
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
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