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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Fahrzeug abmelden / Kfz-Außerbetriebsetzung

Fahrzeug abmelden / Kfz-Außerbetriebsetzung

Ein Fahrzeug außer Betrieb setzen

Manchmal kann man ein Fahrzeug nicht mehr benutzen.
Zum Beispiel ein kaputtes Auto.
Das Auto muss dann verschrottet werden.
Man muss das Auto dann außer Betrieb setzen.
Das bedeutet:
Man muss das Auto abmelden.
Dann ist das Auto nicht mehr versichert.

Man kann ein Fahrzeug abmelden:
Wenn man zum Beispiel im Winter nicht damit fährt.
Oder wenn das Fahrzeug sehr lange repariert wird.

So melden Sie Ihr Fahrzeug online ab:
Haben Sie einen neuen Personal-Ausweis?
Oder einen elektronischen Aufenthalts-Titel?
Dann können Sie Ihr Fahrzeug online abmelden.
Sie brauchen dann keinen Termin.
Wichtig:
Die Online-Funktion von Ihrem Ausweis muss aktiviert sein.
Weitere Infos finden Sie unter den Links:

Informationen zur Fahrzeug-Zulassung im Internet

Fahrzeug online abmelden

Kommen Sie persönlich vorbei?
Bitte machen Sie einen Termin.
Das geht online.

Termin machen

Das brauchen Sie für die Abmeldung:

  • den Fahrzeug-Schein
    Der Fahrzeug-Schein heißt auch 
    Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.
  • die amtlichen Kennzeichen
    Das ist das Nummern-Schild.

Soll das Fahrzeug verschrottet werden?
Dann brauchen Sie zusätzlich:

  • den Fahrzeug-Brief
    Der Fahrzeug-Brief heißt auch 
    Zulassungs-Bescheinigung Teil 2.
  • den Verwertungs-Nachweis von einer
    zertifizierten Annahme-Stelle für Alt-Autos

Kosten

Kosten

So können Sie zahlen:

  • Bar
  • EC-Karte

Haben Sie Fragen?
Sie können uns anrufen. 
Sie können uns eine E-Mail schreiben.

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