Welche Infos gibt es dazu?
Der Austritt erfolgt durch Erklärung entweder
- beim Amtsgericht Bochum oder
- bei einer Notarin / einem Notar in öffentlich beglaubigter Form (was zusätzliche Kosten verursacht). Von dort wird die Erklärung an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.
Eine Austrittserklärung in einfacher Schriftform ist nicht möglich. Sie kann nur höchstpersönlich abgegeben werden, eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Amtsgerichtes Bochum:
- Weiterführende Informationen
(Voraussetzungen und notwendige Unterlagen zum Kirchenaustritt)