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Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Sie möchten sich zum Thema Erbschaftsteuer beziehungsweise Schenkungsteuer informieren.

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Welche Infos gibt es dazu?

Zunächst müssen Sie entscheiden, ob jemand zu Ihren Lebzeiten etwas bekommen soll (dann handelt es sich um eine Schenkung) oder erst nach Ihrem Tod (dann handelt es sich um eine Erbschaft).

Denn: Die Erbschaftsteuer besteuert den Erwerb von Todes wegen, die Schenkungsteuer den Erwerb durch Schenkung unter Lebenden. Die beiden Steuerarten ergänzen einander und unterliegen im Wesentlichen den selben Regeln.

Rechtsgrundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zuständig für die Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer sind die Finanzämter:

Gebäude Finanzamt Mitte
Finanzamt Mitte

Finanzamt Bochum-Mitte
Castroper Str. 40 - 42
44791 Bochum
Postfach 100729
44707 Bochum
https://www.finanzverwaltung.nrw.de








 

Gebäude FInanzamt Süd
Finanzamt Süd

Finanzamt Bochum-Süd
Königsallee 21
44789 Bochum
Postfach 100764
44707 Bochum
https://www.finanzverwaltung.nrw.de