Welche Infos gibt es dazu?
Zunächst müssen Sie entscheiden, ob jemand zu Ihren Lebzeiten etwas bekommen soll (dann handelt es sich um eine Schenkung) oder erst nach Ihrem Tod (dann handelt es sich um eine Erbschaft).
Denn: Die Erbschaftsteuer besteuert den Erwerb von Todes wegen, die Schenkungsteuer den Erwerb durch Schenkung unter Lebenden. Die beiden Steuerarten ergänzen einander und unterliegen im Wesentlichen den selben Regeln.
Rechtsgrundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.