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Einsicht in das Grundbuch

Sie möchten eine Einsicht ins Grundbuch gewährt bekommen durch den so genannten Grundbuchausdruck?

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Welche Infos gibt es dazu?

Bei einem berechtigten Interesse kann Ihnen die Einsicht gewährt werden. Ein berechtigtes Interesse hat grundsätzlich jeder, der ein eingetragenes Recht im Grundbuch hat (Eigentum, Grundschuld, Hypothek, Wege- oder Wohnrechte und so weiter). Die Einsicht wird in der Regel durch einen Grundbuchausdruck gewährt.

Einen Grundbuchausdruck können Sie schriftlich beziehungsweise per Fax oder persönlich beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Bochum beantragen.

Alternativ können Sie den Grundbuchausdruck beim Notar anfordern.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Bochum:

Amtsgericht Bochum
Grundbuchamt
Josef-Neuberger-Straße 1
44787 Bochum
Telefon: 0234 967-0
Telefax: 0234 967-3106