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Talentschmiede im Ruhrgebiet

Flexible Kita im Stadtbezirk

Projektdetails

Kompetenz: Talentschmiede im Ruhrgebiet
Projektleitung: Olivia Palazzo
Organisation: Stadt Bochum
Bereich: Jugendamt

E-Mail: OPalazzo@bochum.de

Gruppenraum mit Spielecke in der städtischen Kita am Sattelgut in Bochum-Dahlhausen.

Talentschmiede im Ruhrgebiet

Projektbeschreibung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hängt in vielen Fällen nicht nur davon ab, dass Mütter und Väter überhaupt einen Kita-Platz für den Nachwuchs finden, sondern dass die Einrichtung auch zu Randzeiten geöffnet hat. Damit Kinder und Eltern nicht vor verschlossenen Türen stehen, hat die Stadt Bochum das Projekt „Flexible Kita im Stadtbezirk“ initiiert. Sie schafft damit einerseits faire Chancen auf frühkindliche Bildung und kommt andererseits den Bedürfnissen der Eltern und alleinerziehenden Elternteilen nach, deren berufliche Situation es nicht zulässt, Kinder nur zu Kernzeiten betreuen zu lassen.

Insgesamt sollen im Rahmen des Projektes bis Herbst 2021 sukzessive zehn solche flexiblen Kitas eingerichtet werden, in denen die Jungen und Mädchen auch am frühen Vormittag oder am späten Nachmittag bis in die frühen Abendstunden in guten Händen sind. Damit gäbe es in jedem Stadtbezirk eine Flex-Kita mit erweiterten Öffnungszeiten. Diese sogenannten Randzeiten liegen innerhalb eines Rahmens von Montag bis Freitag zwischen 6:30 bis 19 Uhr und Samstag von 7:30 bis 13 Uhr. Grundsätzlich soll das Angebot für Familien gelten, die aufgrund ihrer Familiensituation auf eine flexible Betreuung angewiesen sind. Sie werden in den flexiblen Kitas bevorzugt aufgenommen.

Kinder-Garderobe in der städtischen Kita am Sattelgut in Bochum-Dahlhausen
Die städtische Kita am Sattelgut in Bochum-Dahlhausen (Quelle: Stadt Bochum)

Damit schafft die Stadt Bochum die Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unterstreicht ihren Anspruch als familienfreundliche Großstadt mit einer leistungsfähigen und differenzierten Bildungslandschaft. Gleichzeitig weist sie jedoch darauf hin, dass die erweiterten Öffnungszeiten zwar für mehr Flexibilität sorgen, jedoch damit die maximale Betreuungszeit für das einzelne Kind nicht verlängert werden darf. Diese darf laut  Vorgabe des Landesjugendamtes neun Stunden pro Tag beziehungsweise in begründeten Ausnahmefällen zehn Stunden nicht überschreiten.

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