Erläuterungen
Bei der Siedlung handelt es sich um drei gleichartige eingeschossige Kleinhäuser mit hohem Drempel, Satteldach und ausgebautem Dachgeschoss. Die Gebäude sind auf einem niedrigen, gemauerten Sockel, wohl in Fachwerkbauweise errichtet und vollständig verschiefert. Das mittlere der drei Gebäude die Nr. 154, weist in der Vorderfront eine Neuverschieferung auf. Die Gebäude sind ansonsten wohl seit mehreren Jahrzehnten im Wesentlichen unverändert geblieben. Insbesondere sind an allen drei Gebäuden Holzfenster, im Erdgeschoss mit Kämpfer, erhalten. Von den ursprünglich vier Gebäuden ist eines in jüngerer Zeit abgerissen worden, die ehemalige Nummer 150.
Denkmalwert sind die drei oben angegebenen Gebäude mit Gartenfläche und rückwärtigem Stallanbau, aus folgenden Gründen.
Die Verschieferung verweist auf eine bergische Hausbautradition, die hier angewandt wurde, und vermuten lässt, dass es sich bei diesen Häusern mit um die ältesten Arbeiterhäuser in Bochum handelt. Bauherr war die Zeche Hasenwinkel, die 1904 von der Zeche „Friedlicher Nachbar“ übernommen wurde. Beachtenswert ist, dass es sich hier augenscheinlich um einzelnstehende Einfamilienhäuser handelt. Im Allgemeinen wurden im Arbeiterwohnungsbau des Ruhrgebietes Doppel- bzw. Vierfachhäuser errichtet.
Die Gebäude sind bedeutend für die Geschichte der Arbeits- und Produktionsverhältnisse, weil sie ein anschauliches Zeugnis der frühen Wohnverhältnisse der Bergarbeiterschaft im südlichen Ruhrgebiet während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts geben. Sie sind bedeutend für die Stadt Bochum, weil sie zu den frühen Zeugnissen des bergmännischen Lebens in Bochum zu zählen sind und damit die Geschichte der Stadt Bochum veranschaulichen.
Für ihre Erhaltung und Nutzung liegen architekturgeschichtliche Gründe vor, weil sie als seltene Vertreter des freistehenden Einfamilienhauses wichtige Aufschlüsse über die Entstehung des Bergmannhauses geben.
Als auffallende, wenn auch sehr kleine städtebauliche Einheit machen sie auch städtebauliche Gründe für ihren Denkmalwert geltend.