Ihr Wohnsitz beziehungsweise Firmensitz (bei Firmenfahrzeugen) muss in Bochum sein.
Wiederzulassung eines Fahrzeuges
Ein Fahrzeug war in Bochum zugelassen, dann vorübergehend abgemeldet, und soll nun für die gleiche Halterin oder den gleichen Halter wieder zugelassen werden.
Dienstleistungen und Infos
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Online-Dienste
- Kfz-Zulassung online
Mit dem Service "Online-Zulassungsbehörde" können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen. - Reservieren Sie sich Ihr Wunschkennzeichen online
- Einverständniserklärung zur Zulassung eines Fahrzeuges auf Minderjährige
Online-Terminvereinbarung
Eine Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie online buchen:
Formulare
- Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Pass des oder der Halter:in
(Bei Zulassung durch Dritte auch deren Personalausweis/Pass)
- Versicherungsnachweis evb (7stelliger PIN-Code)
- gegebenenfalls Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
- Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung mit Personalausweis bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
- Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
Fahrzeuge für minderjährige Personen können nur zugelassen werden, wenn- diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt oder
- diese Person die für das zuzulassende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und somit die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllt.
- Kennzeichenschilder (sofern sie reserviert sind)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Zulassung durch Dritte: Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters sind vorzulegen. Hierbei muss das durch den bzw. die Halter:in und/oder die kontoinhabende/zahlende Person unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit vorgelegt werden.
Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
Adresse / Kontakt
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-8282 Call-Center
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- Buergerservice@bochum.de
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.
Online-Terminbuchung

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
Hinweise
Eine Infotheke ist vorhanden.
Hinweis zu den Öffnungszeiten:
Ausfuhrkennzeichen montags bis freitags 8 bis 11 Uhr (mit einer Vorführung des Fahrzeuges bis 12 Uhr)
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Call-Center
- Telefonnummer
- 0234 910-8282
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- Buergerservice@bochum.de
- Auto anmelden
Sie wollen Ihr Fahrzeug anmelden, wissen aber nicht, was zu beachten ist? Hier finden Sie eine Übersicht zum Thema Zulassung (Anmeldung, Ummeldung, Wiederzulassung) von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen.
- Wunschkennzeichen
Sie möchten für Ihr Fahrzeug ein Wunschkennzeichen reservieren lassen.
- Zwangsstilllegung von Fahrzeugen
Ihr Fahrzeug wurde zwangsstillgelegt? - Alle Infos: Was wird vorausgesetzt, was muss ich mitbringen, wo muss ich wann hin? ...
- Anmeldung in Bochum
Sie möchten sich in Bochum anmelden (Zuzug aus einer anderen Stadt nach Bochum) oder ummelden (Umzug innerhalb Bochums).