Sie haben die Führerscheinprüfung bestanden, der Prüfer kann Ihnen jedoch nur eine Prüfbescheinigung aushändigen. Gründe hierfür können sein:
- Der erstellte Kartenführerschein enthält nichtzutreffende Klassenbezeichnungen. Es wurden z.B. verschiedene Klassen gleichzeitig beantragt, jedoch die Prüfung konnte erst in einer dieser Klassen erfolgreich abgelegt werden. In diesen Fällen stellt dann das Büro für Kfz-Angelegenheiten für diese Klasse eine vorläufige Fahrerlaubnis aus, damit diese auch schon genutzt werden kann. Bei Bestehen der restlichen beantragten Klassen kann dann der Führerschein mit allen Eintragungen ausgehändigt werden.
- Die durchgeführte Prüfung wurde abweichend der Antragstellung auf einem Fahrzeug anderer Antriebsart (z. B. Automatik statt Schaltgetriebe) durchgeführt, zwischenzeitlich wurde zusätzlich die Befähigung auch Schalt-Fahrzeuge zu führen erlangt, jedoch erfolgte keine Antragänderung. Der vorbereitete Führerschein ist unbrauchbar.
- Die Nutzung von Sehhilfen wurde geändert. (z. B. Brille eingetragen, jedoch durch medizinischen Eingriff entbehrlich)
Die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung ist möglich, indem sich per E-Mail (Fahrberechtigungen@bochum.de) an die Führerscheinstelle wenden. Die Mitarbeiter werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen um kurzfristig einen Termin zu vereinbaren.