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Dienstleistungen und Infos

Vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Prüfung

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Sie haben die Führerscheinprüfung bestanden, der Prüfer kann Ihnen jedoch nur eine Prüfbescheinigung aushändigen. Gründe hierfür können sein:

  • Der erstellte Kartenführerschein enthält nichtzutreffende Klassenbezeichnungen. Es wurden z.B. verschiedene Klassen gleichzeitig beantragt, jedoch die Prüfung konnte erst in einer dieser Klassen erfolgreich abgelegt werden. In diesen Fällen stellt dann das Büro für Kfz-Angelegenheiten für diese Klasse eine vorläufige Fahrerlaubnis aus, damit diese auch schon genutzt werden kann. Bei Bestehen der restlichen beantragten Klassen kann dann der Führerschein mit allen Eintragungen ausgehändigt werden.
  • Die durchgeführte Prüfung wurde abweichend der Antragstellung auf einem Fahrzeug anderer Antriebsart (z. B. Automatik statt Schaltgetriebe) durchgeführt, zwischenzeitlich wurde zusätzlich die Befähigung auch Schalt-Fahrzeuge zu führen erlangt, jedoch erfolgte keine Antragänderung. Der vorbereitete Führerschein ist unbrauchbar. 
  • Die Nutzung von Sehhilfen wurde geändert. (z. B. Brille eingetragen, jedoch durch medizinischen Eingriff entbehrlich)

Die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung ist möglich, indem sich per E-Mail (Fahrberechtigungen@bochum.de) an die Führerscheinstelle wenden. Die Mitarbeiter werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen um kurzfristig einen Termin zu vereinbaren.

Voraussetzung für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung ist der Erhalt einer Prüfbescheinigung durch die Prüferin oder den Prüfer.

Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Ähnliches)

Die Verwaltungsgebühr liegt bei 9,00 EURO (in Einzelfällen können eventuell noch weitere Kosten entstehen).
Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung

Hinweis:

In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Vorläufige Fahrberechtigungen

Telefonnummer
0234 910-8200
Callcenter-Nummer
115 (Callcenter) Ihre Behördennummer
E-Mail Adresse
Fahrberechtigungen@bochum.de