- Das Fahrzeug ist in Bochum zugelassen
- Ist der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung II (ZB II) finanziert, muss dieser durch die Antragstellerin oder den Antragsteller angefordert werden. Der Fahrzeugbrief beziehungsweise die ZB II darf ausschließlich an das Straßenverkehrsamt, Bulksmühle 17, in 44809 Bochum, gesandt werden. Nach der Zulassung wird der Fahrzeugbrief (ZB II) an die Bank per Einschreiben (zusätzliche Gebühren) zurückgesandt.
Verlust eines oder beider Kennzeichen
Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren und benötigen Ersatz.
Dienstleistungen und Infos
- Gültigen Personalausweis oder Pass
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Gegebenenfalls das noch verbliebene Kennzeichen
- Es ist die Abgabe der Versicherung an Eides statt durch die Halterin oder den Halter erforderlich. Hier ist keine Vertretung möglich.
Ausnahme: Bei Firmen muss die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person dieser Firma sowie der Personalausweis oder Reisepass des beziehungsweise der Antragsteller:in vorgelegt werden. Der oder die Antragsteller:in muss in der Vollmacht namentlich genannt sein. (Über weitere Ausnahmen kann immer nur im Einzelfall entschieden werden.)
Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
Adresse / Kontakt
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-8282 Call-Center
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- Buergerservice@bochum.de
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.
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Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
Hinweise
Eine Infotheke ist vorhanden.
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Call-Center
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- Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung
Sie haben Ihren Fahrzeugschein, Ihren Fahrzeugbrief oder Ihr Kennzeichenschild verloren?
- Bankbriefauskunft für finanzierte oder geleaste Fahrzeuge
Sie möchten wissen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ihres finanzierten oder geleasten Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist?
- Ersatzkennzeichen bei Verlust oder Diebstahl
Sie benötigen Ersatz für eines Ihrer Kennzeichenschilder / beide Kennzeichenschilder aufgrund eines Diebstahls oder Verlustes? - Alle Infos: Was wird vorausgesetzt, was muss ich mitbringen, wo muss ich wann hin? ...
- Anmeldung in Bochum
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