BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Erlaubnis für Taxi- und Mietwagenunternehmen

Wenn Sie als selbständige Unternehmerin oder selbständiger Unternehmer Personen mit Kraftfahrzeugen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern möchten, benötigen Sie eine besondere Erlaubnis (Konzession), damit diese Fahrzeuge eingesetzt werden dürfen.

Dienstleistungen und Infos

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi oder einem Mietwagen befördert, muss im Besitz einer Genehmigung sein.

Das Büro für Kfz-Angelegenheiten der Stadt Bochum ist für das Erlaubnisverfahren zuständig, wenn sich der Betriebssitz des Unternehmens in Bochum befindet.

Als Inhaberin oder Inhaber einer Konzession müssen Sie die Gewähr dafür bieten, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Führung des Betriebes und der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Es dürfen sich also keine Bedenken durch Delikte ergeben, die um Leben, Gesundheit oder Eigentum des Fahrgastes fürchten lassen müssen oder die darauf hindeuten, dass Sie den Betrieb nicht ordnungsgemäß führen können. Ein entsprechendes Überprüfungsverfahren wird von der Verwaltungsbehörde im Rahmen der Antragsbearbeitung durchgeführt.

Die Erteilung einer Konzession erfolgt nur für eine begrenzte Zeit, längstens für fünf Jahre.

Nachweis der fachlichen Eignung:

Durch Ablegung der Fachkundeprüfung "Straßenpersonenverkehr" (Taxen- und Mietwagenverkehr) vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Aufnahme in die Warteliste:

Taxikonzessionen dürfen laut Gesetz nicht unbegrenzt erteilt werden. In Bochum herrscht zur Zeit Bedarfsdeckung, so dass keine zusätzlichen Taxigenehmigungen erteilt werden dürfen. Nur wenn Konzessionen zurückgegeben werden oder erlöschen, werden Antragstellende von der Warteliste bei der Vergabe neuer Konzessionen berücksichtigt. Bei Interesse können Sie sich auf die Warteliste setzen lassen. Die Aufnahme in die Warteliste entfällt beziehungsweise es wird der Platz auf der Liste gelöscht, wenn ein bestehender Geschäftsbetrieb auf die Antragstellerin oder den Antragsteller übertragen wird.

Wegen der Komplexität der Rechtsmaterie kann hier nur eine Kurzfassung der Voraussetzungen genannt werden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Personalausweis oder Pass
  • Nachweis der Fachkundeprüfung
  • Angaben über:
    • die erforderlichen Stellplätze für die einzusetzenden Fahrzeuge
    • Erklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
    • Angaben über Zahl, Art, Fahrzeughalter, amtliches Kennzeichen, Hersteller, Fahrgestell-Nummer und Sitzplätze der zu verwendenden Fahrzeuge. Regelungen über Fahrzeugausrüstung sind in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) enthalten. Der Erlaubnisbehörde sind später Nachweise über den ordnungsgemäßen Zustand der Fahrzeuge vorzulegen: Zulassungsbescheinigung mit der Eintragung über den Verwendungszweck (Taxi/Mietwagen) und der nächsten Hauptuntersuchung, Bescheinigung des Eichamtes über die Prüfung des Fahrpreisanzeigers oder des Wegstreckenzählers.
  • Bescheinigung des Finanzamtes des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  • Bescheinigung der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich Vorschüsse) zur Unfallversicherung
  • bei Übertragung eines Unternehmens:
    • Erklärung der bisherigen Konzessionsinhaberin bzw. des bisherigen Konzessionsinhabers, wann und an wen die Übertragung erfolgen soll
    • Vertrag über die Übertragung zwischen der bisherigen und künftigen Inhaberin, beziehungsweise zwischen bisherigem und künftigem Inhaber
  • bei Firmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister einzutragen sind, zusätzlich
    • beglaubigte Abschrift der Eintragungen
    • Gesellschafterliste
    • Gesellschaftsvertrag
  • bei Genehmigungen für Ferienzielreisen:
    • Nachweis über ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet des Reiseverkehrs (zum Beispiel bisherige eigene Tätigkeit oder Zusammenarbeit mit bewährten Reiseveranstaltern).

Für die Antragsprüfung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 29,30 Euro erhoben, die bei Antragstellung zu zahlen ist.

Für die Erteilung der Taxen-Konzession wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von mindestens 160 Euro fällig. Die Höhe dieser Gebühr hängt von der Zahl der Fahrzeuge ab, für die eine Konzession benötigt wird.

Für die Erteilung der Mietwagen-Konzession wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von mindestens 180 Euro fällig. Die Höhe dieser Gebühr hängt von der Zahl der Fahrzeuge und der Art der beantragten Konzession ab.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung

Hinweis:

In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Herr Heinich

Telefonnummer
0234 910-8251
Faxnummer
0234 910-8260
Zimmer 112