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Saisonkennzeichen
Sie wollen ein Fahrzeug für einen begrenzten, jedes Jahr wiederkehrenden Zeitraum, zulassen oder umschreiben lassen.
Dienstleistungen und Infos
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
- Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters (Bei Zulassung durch Dritte auch deren Personalausweis / Reisepass)
- Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung mit Personalausweis bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
- Versicherungsnachweis (7-stelliger PIN-Code für Saisonkennzeichen)
- Gegebenenfalls Nachweis über die gültige TÜV-Plakette (Hauptuntersuchung / HU)
- Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente bei Minderjährigen
- Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug zugelassen ist)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Bei der Zulassung durch Dritte:
Die Beantragung des Saisonkennzeichens kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die bevollmächtigte Person muss ihren Personalausweis oder Pass und eine unterschriebene Vollmacht vorlegen. Außerdem muss das durch die Halterin oder den Halter unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat mit vorgelegt werden.
Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte, Kreditkarte oder bar bezahlen.
Adresse / Kontakt
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-8282 Call-Center
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- Buergerservice@bochum.de
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.
Online-Terminbuchung
![Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.](/C125830C0042AB74/CurrentBaseLink/W2BH2ANU870BOCMDE/$FILE/Gebaeude_Bulksmuehle17_Fullscreen_16x9.jpg)
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
Hinweise
Eine Infotheke ist vorhanden.
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Call-Center
- Telefonnummer
- 0234 910-8282
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- Buergerservice@bochum.de
- Auto anmelden
Sie wollen Ihr Auto anmelden, wissen aber nicht, was zu beachten ist? Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrem Anliegen. Wählen Sie dazu den auf Ihr Fahrzeug zutreffenden Punkt aus.
- Änderung Kennzeichen
Sie möchten für Ihr Fahrzeug ein neues Kennzeichen (Wunschkennzeichen) oder ein Saisonkennzeichen beantragen oder benötigen ein Ersatzkennzeichen nach Verlust beziehungsweise Diebstahl?
- KFZ-Bankbriefauskunft (Finanzierte Fahrzeuge)
Sie möchten wissen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ihres finanzierten oder geleasten Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist?
- Kurzzeitkennzeichen
Sie möchten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Probe- oder Überführungsfahrten durchführen? - Alle Infos: Was wird vorausgesetzt, was muss ich mitbringen, wo muss ich wann hin? ...
- Anmeldung in Bochum
Sie möchten sich in Bochum anmelden (Zuzug aus einer anderen Stadt nach Bochum) oder ummelden (Umzug innerhalb Bochums).
- Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung
Sie möchten sich selbstständig machen? - Alle Infos: Was wird vorausgesetzt, was muss ich mitbringen, wo muss ich wann hin? ...