Bitte beachten Sie, dass die Zuteilung des roten Kennzeichens für Oldtimer nur noch für Fahrzeuge möglich ist, die mindestens 30 Jahre alt sind.
Mit diesen Roten Kennzeichen können Sie nicht nur an Oldtimer-Veranstaltungen der genannten Art einschließlich der Anfahrt und Abfahrt teilnehmen, sondern auch Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten durchführen. Darüber hinaus sind Fahrten erlaubt, die der Reparatur oder der Wartung des betreffenden Fahrzeuges dienen. Die Ausgabe des Roten Kennzeichens ist einerseits an die Zuverlässigkeit der Halterin beziehungsweise des Halters, andererseits an das Alter und den Zustand des Fahrzeuges gebunden.