Zur Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit (zum Beispiel Krankenbesuche und/oder ärztliche Rufbereitschaft) können Ärzte Parkerleichterungen in Form einer Ausnahmegenehmigung erhalten.
Ihre Arztpraxis muss in Bochum sein.
Den Antrag auf Genehmigung von Parkerleichterungen zur Ausübung ärztlicher Tätigkeit können Sie online einreichen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Ansprechperson.
Weitere Informationen:
- Runderlass des Ministeriums für Verkehr
Parkerleichterungen für die Ärzteschaft zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung