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Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Sie möchten aufgrund Ihrer Schwerbehinderung eine Parkerleichterung beantragen.

Dienstleistungen und Infos

Für die Beantragung ist ein Wohnsitz in Bochum erforderlich.

Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde (blauer Parkausweis)

Parkerleichterungen, insbesondere zur Nutzung von Behindertenparkplätzen, werden schwerbehinderten Menschen gewährt, wenn sie vom zuständigen Versorgungsamt als „außergewöhnlich gehbehindert” anerkannt oder blind sind (Merkzeichen „aG” oder „Bl” im Schwerbehindertenausweis). Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie wird ebenfalls eine entsprechende Parkerleichterung gewährt.

Ausnahmegenehmigungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (oranger Ausweis)

Menschen mit bestimmten Behinderungen können ebenfalls Parkerleichterungen, allerdings nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen, gewährt werden, wenn vom Versorgungsamt das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bestätigt wird:

  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung  von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt.
  • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.

Im Bochumer Serviceportal steht Ihnen folgender Onlinedienst zur Verfügung:

Alternativ können Sie den Antrag zur Bewilligung von Parkerleichterungen auch ausdrucken:

Für die Ausstellung des EU-einheitlichen blauen Parkausweises ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich. Den Antrag auf Parkerleichterung können Sie online einreichen. Alternativ können Sie den Antrag zur Bewilligung von Parkerleichterungen auch ausdrucken und zusammen mit den beizufügenden Anlagen an das Büro für Kfz-Angelegenheiten senden.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Parkerleichterung folgende Dokumente bei:

  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises oder vollständiger Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
  • ein Passfoto/Lichtbild (35x45mm)

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen telefonisch an Ihre Ansprechperson.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung

Hinweis:

In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Sachbearbeiterin
Büro für Kfz-Angelegenheiten

Frau Agethen

Telefonnummer
0234 910-8219
Faxnummer
0234 910-8260