Was wird vorausgesetzt oder ist zu beachten?
Detailinformationen zu Voraussetzungen für die Beantragung des jeweiligen Parkausweises finden Sie nachfolgend unter dem jeweiligen Stichwort:
Sie möchten einen Parkausweis für Handwerker beziehungsweise Parkerleichterungen für soziale Dienste oder Hebammen beantragen.
Detailinformationen zu Voraussetzungen für die Beantragung des jeweiligen Parkausweises finden Sie nachfolgend unter dem jeweiligen Stichwort:
Handwerksbetrieben der Anlagen A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service-/Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Gleiches gilt für sonstige Betriebe, die den berechtigten Handwerksbetrieben vergleichbare Tätigkeiten erbringen.
Fahrzeuge die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein.
Reine Ladetätigkeiten fallen nicht unter diesen Erlass.
Die Gültigkeit des Handwerkerparkausweises beträgt ein Jahr.
Bei Verlängerung des Handwerkerparkausweises:
Der Handwerkerzusatzparkausweis (gilt nur für Bochum) ist nur in Verbindung mit dem Handwerkerparkausweis zu bekommen. Es handelt sich um eine Ausnahmegenehmigung für das Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeiten beziehungsweise in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Die Gebührenrechnung erhalten Sie per Post, bei persönlicher Terminvorsprache können Sie die Gebühr vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
Um den Besonderheiten der ambulanten sozialen Dienste Rechnung zu tragen, wurden die Kommunen durch vorgenannten Erlass berechtigt, für Fahrzeuge der karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten im Rahmen der Daseinsvorsorge pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
Fahrzeuge die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein.
Die Ausnahmegenehmigung wird ausschließlich für den Dienstgebrauch und die Dauer des Pflegeeinsatzes erteilt. Reine Ladetätigkeiten fallen nicht unter diesen Erlass.
Die Gebührenrechnung erhalten Sie per Post, bei persönlicher Terminvorsprache können Sie die Gebühr vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
Fahrzeuge die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten (= Fahrer- und Beifahrerseite) mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein oder, wenn das Privatfahrzeug genutzt wird, sind auch magnetische Werbefolien erlaubt. Hier sind die magnetischen Werbefolien während des Parkvorgangs immer an den beiden Fahrzeuglängsseiten anzubringen.
Die Ausnahmegenehmigung wird ausschließlich für den Dienstgebrauch und die Dauer des Pflegeeinsatzes erteilt. Reine Ladetätigkeiten fallen nicht unter diesen Erlass.
Die Gebührenrechnung erhalten Sie per Post, bei persönlicher Terminvorsprache können Sie die Gebühr vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
Im Bochumer Serviceportal stehen Ihnen folgende Onlinedienste zur Verfügung:
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Ansprechperson.
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.
In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
E-Mail: parkausweise@bochum.de
Sie benötigen eine Genehmigung für eine Parkerleichterung zur Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit (zum Beispiel für Krankenbesuche und / oder ärztliche Rufbereitschaft)
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