Der Antrag auf Zuteilung kann bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde (Hauptwohnsitz beziehungsweise Betriebssitz bei Gewerbetreibenden oder Firmen) oder der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde (Nachweis durch Kaufvertrag) gestellt werden.
Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Bochum oder der Standort des Fahrzeuges ist Bochum.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Probe- und Überführungsfahrten für Fahrzeuge eines genehmigten Typs oder mit einer Einzelgenehmigung genutzt werden.
Das Kurzzeitkennzeichen enthält ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.