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Dienstleistungen und Infos

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Sie möchten gewerblich Personen befördern und brauchen einen Personenbeförderungsschein.

Dienstleistungen und Infos

Personen, die gewerblich Fahrgäste befördern möchten, benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.

Personen, die eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen möchten, müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Weiterhin müssen sie die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Aus diesem Grund fordert die Führerscheinstelle bei jeder Bewerbung um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ein Führungszeugnis an.

Der Hauptwohnsitz muss Bochum sein. Wenn der Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde ist, Sie aber in Bochum Taxi fahren wollen, müssen Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Ihrer Wohnsitzbehörde beantragen.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenkraftwagen
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen

Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:

  • Mindestalter: 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
  • Vorbesitz der Klasse B seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen ein Jahr)

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Personenbeförderung mit Taxi / Mietwagen / Krankenwagen - erstmalige Erteilung:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Ärztliches Gutachten über den allgemeinen Gesundheitszustand
    (Vordruck ist vorgeschrieben; Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin hält entsprechende Formulare vor) – nicht älter als ein Jahr nach Antragsgestellung
  • Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (Sie können auch zu einer Ärztin oder einem Arzt für Arbeits- und Betriebsmedizin gehen; er oder sie darf auch die allgemeinärztliche Untersuchungen vornehmen - Sie ersparen sich damit einen der beiden Arzttermine) – nicht älter als zwei Jahre nach Antragsstellung
  • Leistungsgutachten gemäß Anlage 5 Ziffer 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
    Dieses Gutachten erhalten Sie bei einer Ärztin / einem Arzt für Arbeits- und Betriebsmedizin oder auch bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle. – nicht älter als ein Jahr bei Antragsstellung
  • Führungszeugnis (Belegart O zur Vorlage bei Behörden) nicht älter als drei Monate.
    Bitte beantragen Sie das Führungszeugnis etwa vier Wochen vor Antragstellung beim Bürgerbüro (Belegart O, Verwendungszweck K09).
  • Kartenführerschein
  • Wichtiger Hinweis:
    Bei Antragstellung sollten alle Unterlagen vollständig sein. Damit beschleunigen Sie die Bearbeitung.

Bei Krankenwagen und Fahrten im Behindertenfahrdienst zusätzlich

  • Nachweis der Ausbildung in „Erste Hilfe“

Bei Verlängerung einer Fahrgastbeförderungs-Erlaubnis:

  • Wie oben (Erste Hilfe und Leistungstest, es sei denn, Sie werden oder wurden 60 Jahre alt, dann ist erneut ein Leistungstest vorzulegen).

Für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird eine Gebühr von mindestens 90 Euro fällig.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung

Hinweis:

In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Führerscheinstelle

Telefonnummer
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260
E-Mail Adresse
fuehrerscheine@bochum.de