Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines stellen.
Sollte der verlorene Führerschein noch ein Papier-Führerschein (rosa oder grauer Papier-Führerschein) sein und dieser ist nicht von der Stadt Bochum ausgestellt worden, benötigt die Führerscheinstelle eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
Bei einem Kartenführerschein ist keine Karteikartenabschrift erforderlich, da die Daten über das Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen werden können.
Wenn der Ersatzführerschein einmal bestellt ist, kann der Vorgang nicht mehr rückgängig gemacht werden. Falls Sie also Ihren Führerschein nach der Bestellung wiederfinden, müssen Sie diesen abgeben und erhalten den Ersatzführerschein. Mit der Aushändigung wird Ihr alter Führerschein kraft Gesetzes ungültig.
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug führen, ohne den Führerschein mitzunehmen, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Aus diesem Grunde stellt Ihnen die Führerscheinstelle auf Wunsch eine Ausnahmegenehmigung aus (sofern Führerscheindaten von Ihnen vorliegen - Karteikartenabschrift; siehe oben), mit der Sie im Inland fahren können. Wollen Sie während der Wartezeit auf Ihren Ersatzführerschein auch im Ausland fahren, müssten Sie sich zusätzlich einen internationalen Führerschein ausstellen lassen.
Die Bearbeitungszeit dauert etwa drei bis vier Wochen. Es besteht auch die Möglichkeit, in besonders eiligen Fällen, eine Expressbestellung vorzunehmen, für die zusätzliche Kosten entstehen. Sinngemäß gelten diese Ausführungen auch, wenn Ihr Führerschein unbrauchbar (zum Beispiel unlesbar) geworden ist.