- Personalausweis oder Pass der Halterin oder des Halters
- Es ist die Abgabe der Versicherung an Eides Statt durch den oder die Halter:in erforderlich. Hier ist keine Vertretung möglich.
Ausnahme: Bei Firmen muss die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person dieser Firma sowie der Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers vorgelegt werden. Der oder die Antragsteller:in muss in der Vollmacht namentlich genannt sein. (Über weitere Ausnahmen kann immer nur im Einzelfall entschieden werden.)
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- bei Todesfall: Nachweis über die Verfügungsberechtigung (Erbschein / Testament / Schenkungsvertrag et cetera)
Hinweis:
Bei Verlust des „alten Fahrzeugbriefes“ ist ein Umtausch in die neuen Fahrzeugpapiere (Ausstellung von Zulassungsbescheinigung Teil I und II) erforderlich. Hier ist dann der alte Fahrzeugschein mit vorzulegen.