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Dienstleistungen und Infos

Ersatzausstellung nach Diebstahl des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Ihre Zulassungsbescheinigung II beziehungsweise Ihr Fahrzeugbrief ist Ihnen gestohlen worden und sie benötigen Ersatz.

Dienstleistungen und Infos

  • Es muss sich um ein in Bochum zugelassenes Fahrzeug handeln
    Sie haben den Diebstahl bei der Polizei angezeigt und haben eine schriftliche Bestätigung hierüber.
  • Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens (Dauer circa drei Wochen) wird die neue Zulassungsbescheinigung Teil II Ihnen oder einen von Ihnen benannten Adressaten per Post übersandt oder auf Wunsch zur Abholung hinterlegt.

  • Personalausweis oder Pass der Halterin oder des Halters
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Vorlage einer schriftlichen Bestätigung über die erstattete Anzeige bei der Polizei.

Hinweis:
Bei Diebstahl des „alten Fahrzeugbriefes“ ist ein Umtausch in die neuen Fahrzeugpapiere (Ausstellung von Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) erforderlich. Hier ist dann der alte Fahrzeugschein mit vorzulegen.

Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8282 Call-Center
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung
 

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Hinweise

Eine Infotheke ist vorhanden.


Büro für Kfz-Angelegenheiten

Call-Center

Telefonnummer
0234 910-8282
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de