Um Ihr fabrikneues Auto im Straßenverkehr fahren zu dürfen, müssen Sie es vorher bei der Zulassungsstelle der Stadt Bochum anmelden. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie dies bequem online erledigen können.
Anmeldung eines Neufahrzeuges
Dienstleistungen und Infos
- Wohnsitz / Firmensitz in Bochum
- Bei finanzierten Fahrzeugbriefen / Zulassungsbescheinigungen Teil 2 (ZB II) können Neuzulassungen ausschließlich in der Zulassungsstelle vorgenommen werden.
Hinweis:
Ist der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB II) finanziert, muss diese durch die Antragstellerin oder den Antragsteller angefordert werden. Der Fahrzeugbrief beziehungsweise die ZB II darf ausschließlich an das Straßenverkehrsamt, Bulksmühle 17, in 44777 Bochum, gesandt werden. Nach der Zulassung wird der Fahrzeugbrief (ZB II) an die Bank per Einschreiben (hierfür entstehen zusätzliche Gebühren) zurückgesandt.
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Online-Dienste
- Kfz-Zulassung online
Mit dem Service "Online-Zulassungsbehörde" können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen. - Reservieren Sie sich Ihr Wunschkennzeichen online
- Einverständniserklärung zur Zulassung eines Fahrzeuges auf Minderjährige
Online-Terminvereinbarung
Eine Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie online buchen:
Formulare
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Pass der zukünftigen Halterin oder des zukünftigen Halters
(Bei Zulassung durch Dritte, auch Personalausweis oder Pass der vertretenden Person) - Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB II) - sofern schon vorhanden - oder EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung / COC–Bescheinigung
- Versicherungsnachweis (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug:
Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung mit Ausweis
- Bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente- Fahrzeuge für minderjährige Personen können nur zugelassen werden, wenn
- diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt
oder - diese Person die für das zuzulassende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und somit die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllt.
- diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt
- Fahrzeuge für minderjährige Personen können nur zugelassen werden, wenn
- Zulassung durch Dritte:
Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Personalausweis oder Pass der vertretenden Person sind vorzulegen. Hierbei muss das durch die oder den Halter*in und/oder die kontoinhabende/zahlende Person unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit vorgelegt werden.
Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
Adresse / Kontakt
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-8282 Call-Center
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- Buergerservice@bochum.de
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.
Online-Terminbuchung
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
Hinweise
Eine Infotheke ist vorhanden.
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Call-Center
- Telefonnummer
- 0234 910-8282
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- Buergerservice@bochum.de
- Auto anmelden
Sie wollen Ihr Fahrzeug anmelden, wissen aber nicht, was zu beachten ist? Hier finden Sie eine Übersicht zum Thema Zulassung (Anmeldung, Ummeldung, Wiederzulassung) von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen.
- KFZ-Bankbriefauskunft (Finanzierte Fahrzeuge)
Sie möchten wissen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ihres finanzierten oder geleasten Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist?
- Ausnahmegenehmigung (Parkausweise)
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für das Parken (Parkausweise für Handwerker, Soziale Dienste, Hebammen).
- Bewohnerparkausweis/Bewohnerparkzonen
Sie möchten einen Bewohnerparkausweis beantragen oder suchen Informationen zu Bewohnerparkbereichen (Parkzonen)?
- Feinstaubplakette
Damit Sie Ihr Fahrzeug in der Umweltzone bewegen können, benötigen Sie eine entsprechende Feinstaubplakette.
- Anmeldung in Bochum
Sie möchten sich in Bochum anmelden (Zuzug aus einer anderen Stadt nach Bochum) oder ummelden (Umzug innerhalb Bochums).