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Dienstleistungen und Infos
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Anmeldung eines Neufahrzeuges

Dienstleistungen und Infos

Um Ihr fabrikneues Auto im Straßenverkehr fahren zu dürfen, müssen Sie es vorher bei der Zulassungsstelle der Stadt Bochum anmelden. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie dies bequem online erledigen können.

  • Wohnsitz / Firmensitz in Bochum
     
  • Bei finanzierten Fahrzeugbriefen / Zulassungsbescheinigungen Teil 2 (ZB II) können Neuzulassungen ausschließlich in der Zulassungsstelle vorgenommen werden.

    Hinweis:
    Ist der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB II) finanziert, muss diese durch die Antragstellerin oder den Antragsteller angefordert werden. Der Fahrzeugbrief beziehungsweise die ZB II darf ausschließlich an das Straßenverkehrsamt, Bulksmühle 17, in 44777 Bochum, gesandt werden. Nach der Zulassung wird der Fahrzeugbrief (ZB II) an die Bank per Einschreiben (hierfür entstehen zusätzliche Gebühren) zurückgesandt.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Online-Dienste

Online-Terminvereinbarung

Eine Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie online buchen:

Formulare

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Pass der zukünftigen Halterin oder des zukünftigen Halters
    (Bei Zulassung durch Dritte, auch Personalausweis oder Pass der vertretenden Person)
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB II) - sofern schon vorhanden - oder EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung / COC–Bescheinigung
  • Versicherungsnachweis (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
     
  • Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug:
    Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung mit Ausweis
     
  • Bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
    • Fahrzeuge für minderjährige Personen können nur zugelassen werden, wenn
      • diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt
        oder
      • diese Person die für das zuzulassende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und somit die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllt.
         
  • Zulassung durch Dritte:
    Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Personalausweis oder Pass der vertretenden Person sind vorzulegen. Hierbei muss das durch die oder den Halter*in und/oder die kontoinhabende/zahlende Person unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit vorgelegt werden.

Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8282 Call-Center
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung
 

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Hinweise

Eine Infotheke ist vorhanden.


Büro für Kfz-Angelegenheiten

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Telefonnummer
0234 910-8282
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
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