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Dienstleistungen und Infos
https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F044&formtecid=3&areashortname=Amt11

Gewerblicher Güterkraftverkehr (Erlaubnis)

Sie wollen geschäftsmäßige oder entgeltliche Transporte mit Fahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt.

Dienstleistungen und Infos

Hierfür benötigen Sie eine Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (Gemeinschaftslizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis.

Für die Erteilung einer Güterkraftverkehrserlaubnis beziehungsweise Gemeinschaftslizenz müssen, neben einem vorhandenen Betriebssitz in Bochum, folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • fachliche Eignung
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • finanzielle Leistungsfähigkeit

Aufgrund der umfangreichen Bestimmungen und vorzulegenden Unterlagen wird vor Antragstellung ein Informations- beziehungsweise Beratungsgespräch empfohlen.

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Dies gilt auch für die Verlängerung einer bereits bestehenden Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz. Reichen Sie den Antrag daher möglichst zwei Monate vor Beginn der beabsichtigten Betriebsaufnahme beziehungsweise vor Ablauf der vorhandenen Genehmigung ein.

Online-Dienste

Im Bochumer Serviceportal steht Ihnen der folgende Onlinedienst zur Verfügung:

Terminvereinbarung

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Eigenkapitalbescheinigung gegebenenfalls Zusatzbescheinigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, des Steueramtes, der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft.
  • Nachweis über die fachliche Eignung (IHK)
  • Führungszeugnis (nach Belegart „0“)
  • Gewerbezentralregisterauszug (nach Belegart „9“)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses, sofern die Inhaberin oder der Inhaber nicht selbst Verkehrsleiterin oder Verkehrsleiter ist
  • aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit eine entsprechende Eintragung besteht

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen können Sie dem Merkblatt entnehmen.

  • Erteilung einer Gemeinschaftslizenz / Erlaubnis: 450 Euro
  • Ausstellung einer Ausfertigung der Erlaubnis oder beglaubigten Kopie der Lizenz: 100 Euro
  • Berichtigung oder Ersatzausstellung von Urkunden:
    • erste Urkunde: 65 Euro
    • jede weitere Urkunde: 35 Euro

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung

Hinweis:

In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Herr Heinich

Telefonnummer
0234 910-8251
Faxnummer
0234 910-8260
Zimmer 112