Sie haben mehr als eine Wohnung im Inland gemeldet. Eine dieser Wohnungen ist Ihre Hauptwohnung, die andere(n) ist (sind) Ihre Nebenwohnung(en).
Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend genutzte Wohnung. Ausnahmen gelten für Ehegatten, minderjährige und unter Betreuung stehende Personen.
Der Statuswechsel ist innerhalb von zwei Wochen nach Veränderung der Wohnverhältnisse in einem der Bürgerbüros vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Rechtsgrundlage: § 21 Bundesmeldegesetz