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Dienstleistungen und Infos

Eintragungen / Amtliche Vermerke im Pass Minderjähriger

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Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von den Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigen Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass des minderjährigen Kindes auf der für amtliche Vermerke vorgesehen Seite eingetragen werden.

Wer kann den Antrag stellen?

Der Antrag muss gemeinsam von beiden sorgeberechtigten Elternteilen bei Vorsprache im Bürgerbüro gestellt werden.

Die Antragstellung kann auch durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen einer Vollmacht des anderen sorgeberechtigten Elternteils schriftlich bestätigt wird und ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag vorgelegt wird. 

Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 4a Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)

  • Antrag auf Eintragung aller sorgeberechtigten Elternteile
  • gegebenenfalls eine Vollmacht zum Antrag
     
  • Die Sorgeberechtigung ist anhand amtlicher Dokumente glaubhaft zu machen:
    • Wenn beide Sorgeberechtigten verheiratet sind oder waren und beide mit unterschiedlichen Namen in der Geburtsurkunde eingetragen sind, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde.
    • Sofern ein Sorgeberechtigter nicht in der Geburtsurkunde aufgeführt wird, muss das Sorgerecht durch ein amtliches Dokument bescheinigt werden. Eine amtliche Bescheinigung ist zum Beispiel eine Sorgebescheinigung. 
    • Wenn sich der Familienname eines allein sorgeberechtigten Elternteils vom Familiennamen des Minderjährigen unterscheidet, muss die alleinige Sorgeberechtigung nachgewiesen werden. Dafür kann eine Geburtsurkunde, eine Personenstandsurkunde des sorgeberechtigten Elternteils mit dem aktuellen Familiennamen, eine amtliche Bescheinigung (eine Sorgebescheinigung, eine Negativbescheinigung oder ein gerichtliches Urteil, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht) oder eine Sterbeurkunde des anderen Elternteils vorgelegt werden.