Der vorläufige Personalausweis wird ausgestellt, wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen.
Ein vorläufiger Personalausweis wird nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt.
Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Ausweis benötigt. Die Notwendigkeit eines vorläufigen Personalausweises ist von der antragstellenden Person zu belegen.
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt im Bürgerbüro ausgestellt und ist maximal drei Monate gültig.
Notwendige Unterlagen
- Sie benötigen die gleichen Unterlagen wie zur Beantragung des Personalausweises.
Auch die dort beschriebenen Hinweise bitten wir zu beachten.
Weitere Fragen / Informationen
- Weitere Fragen zum vorläufigen Personalausweis können telefonisch unter der Behördennummer 115 beantwortet werden.
- Zusätzliche Informationen können Sie auch den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern entnehmen.