Um einen Personalausweis beantragen zu können, muss die antragstellende Person mindestens 16 Jahre alt sein und persönlich vorsprechen. In begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Sollte ein Ausweis für eine Person beantragt werden, die jünger ist, so müssen auch die gesetzlichen Vertreter vorsprechen, diese müssen sich selbst ausweisen können. Sollte nur ein gesetzlicher Vertreter bei der Beantragung vorsprechen, wird eine Vollmacht sowie ein Ausweisdokument des nicht vorsprechenden Elternteils benötigt. Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu Ausweisdokumenten für Minderjährige.
Hinweis: Die Lieferzeit der Bundesdruckerei beträgt circa vier bis sechs Wochen.
Rechtsgrundlage: § 9 Personalausweisgesetz