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Personalausweis

Sie möchten einen Personalausweis beantragen.

Dienstleistungen und Infos

Um einen Personalausweis beantragen zu können, muss die antragstellende Person mindestens 16 Jahre alt sein und persönlich vorsprechen. In begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. 

Sollte ein Ausweis für eine Person beantragt werden, die jünger ist, so müssen auch die gesetzlichen Vertreter vorsprechen, diese müssen sich selbst ausweisen können. Sollte nur ein gesetzlicher Vertreter bei der Beantragung vorsprechen, wird eine Vollmacht sowie ein Ausweisdokument des nicht vorsprechenden Elternteils benötigt. Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu Ausweisdokumenten für Minderjährige

Hinweis: Die Lieferzeit der Bundesdruckerei beträgt circa vier bis sechs Wochen.

Rechtsgrundlage§ 9 Personalausweisgesetz

Sie haben Ihren Hauptwohnsitz nicht in Bochum?

Falls Sie in einer auswärtigen Gemeinde wohnhaft sind, Ausweisdokumente benötigen und keine Möglichkeit haben diese Dokumente in Ihrem Bürgerbüro zu beantragen, wenden Sie sich bitte telefonisch an die 0234 910-1500.

Befreiung von der Ausweispflicht

Sie können sich von der Ausweispflicht befreien lassen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie können aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Wohnung nicht mehr verlassen beziehungsweise nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen.
  • Sie unterliegen einer Betreuung, deren Aufgabengebiet die Besorgung aller Angelegenheiten betrifft.
  • Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht.

Der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht steht Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Die Beantragung des Personalausweises kann leider nicht online erfolgen.

Folgende Onlinedienste stehen Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:

Terminvereinbarung

Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch in den Bürgerbüros einen Termin:

Termine können Sie auch persönlich in den Bürgerbüros oder telefonisch unter der 115 - Ihre Behördennummer - buchen. 

  • aktuelles oder abgelaufenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
    Hinweis: 
    Im Rathaus Bochum (Bürgerbüro Mitte) haben Sie die Möglichkeit ein Lichtbild mit Hilfe der Smarten Fotobox zu erstellen.
  • Geburtsurkunde, bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokuments
  • gegebenenfalls den Nachweis zur Führung eines Doktorgrades
  • entsprechende Gebühr
  • Zusätzlich kann die Vorlage der letzten aktuellen Personenstandsurkunde erforderlich werden, wenn Daten des vorgelegten Identitätsdokuments von den Eintragungen im Melderegister abweichen.

Beantragen Sie als Erziehungsberechtigte ein Ausweisdokument für Ihr minderjähriges Kind, beachten Sie bitte auch die Hinweise zu Ausweisdokumenten für Minderjährige

Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt 37,00 Euro für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben, bei Personen die unter 24 Jahre alt sind beträgt die Gebühr 22,80 Euro. 
Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro.

Die Gebühr ist direkt bei der Beantragung des Personalausweises zu entrichten.

Zahlungen sind bar oder per Karte (auch kontaktlos) möglich.

Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie persönlich in den Bürgerbüros, telefonisch oder online buchen.

In welches Bürgerbüro möchten Sie?


Bürgerbüro

Call-Center

Telefonnummer
115 - Ihre Behördennummer -
Faxnummer
0234 910-4072
E-Mail Adresse
buergerbuero-mitte@bochum.de

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.