Das Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Sie können ein Führungszeugnis beantragen, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Bochum gemeldet sind.
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Allerdings kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Er wird in Ihrem Beisein von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbüros ausgefüllt.
Rechtsgrundlage: § 32 Bundeszentralregistergesetz
Auf Antrag einer Person kann ein erweitertes Führungszeugnis erteilt werden. Mit Einführung des erweiterten Führungszeugnisses beabsichtigt der Gesetzgeber eine Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes.
Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist nur möglich, wenn Sie bei Antragstellung eine Bescheinigung der Stelle vorlegen, die das Führungszeugnis verlangt.
- Weitere Informationen zum Führungszeugnis sowie zum erweiterten oder Europäischen Führungszeugnis erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Führungszeugnis