In vielen Wohngebieten im Stadtgebiet Bochum dürfen Sie nur mit einem gültigen Bewohnerparkausweis parken. Diesen können Sie bequem online beantragen. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Anwohnerparken sowie zu den Bewohnerparkbereichen in Bochum.
Bewohnerparkausweis
Dienstleistungen und Infos
Um einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, benötigen Sie einen Wohnsitz in Bochum und müssen nachweislich einen PKW besitzen.
Betroffene Bewohnerinnen und Bewohner können einen Bewohnerparkausweis beantragen. Aufgrund erforderlicher Anpassungen werden Bewohnerparkausweise ab sofort nur noch für die Gültigkeit von einem Jahr ab Antragstellung ausgestellt.
Im Stadtgebiet bestehen die unten angeführten Bewohnerparkbereiche. Der Ausweis berechtigt zum Parken auf allen entsprechend ausgeschilderten Bewohnerparkplätzen des jeweiligen Parkbereichs.
Alle Bewohner*innen erhalten jeweils nur einen Bewohnerparkausweis. Sie müssen Halterinnen und Halter eines PKWs sein beziehungsweise die dauerhafte Nutzung durch eine Überlassungserklärung nachweisen (zum Beispiel private Nutzung eines Firmenfahrzeuges).
Im Stadtgebiet bestehen die unten angeführten Bewohnerparkbereiche. Der Ausweis berechtigt zum Parken auf allen entsprechend ausgeschilderten Bewohnerparkplätzen des jeweiligen Parkbereichs.
Bewohnerparkbereiche Bochum-Mitte
A - Alsenstraße, Düppelstraße, Ferdinandstraße 44, Mauritiusstraße, Haderslebener Straße, Universitätsstraße 35 (der Mauritiusstraße zugeordnet), Oskar-Hoffmann-Straße 98-138 + 97-129, Querenburger Straße 1-3 (ungerade Hausnummern), Universitätsstraße 71-103 (ungerade Hausnummern), Wilhelm-Engel-Straße, Brunsteinstraße, Am Gerstkamp, An der Schalwiese
Besonderheit: Nur Bewohner*innen mit Hauptwohnsitz sind berechtigt, da hier das Parkraumangebot sehr gering ist. Parken auf den ausgewiesenen Sonderparkplätzen innerhalb dieses Bereichs
B - Innenstadt Nord:
Allestraße 22-26a, Willy-Brandt-Platz 2-14, Westring 27-69 + 22-56, Gußstahlstraße 20-23, Platz des europäischen Versprechens, Johanniterstraße, Malteserstraße, Juliusstraße, Kortenpfad, Imbuschplatz, Klosterstraße, Präsidentstraße (2-36 + 1-39), Signalstraße, Windmühlenstraße, Stühmeyerstraße, Am Kortländer, Wagenfeldstraße, Fahrendeller Straße, Prümerstraße, Dorstener Straße 1-59 + 2-46, Theodor-Imberg-Straße, Widumestraße, Kanalstraße, Herner Straße 1-45 + 2-42, Schwarzer Weg, Hans-Böckler-Straße, Brückstraße 27-63 + 32-70, Nordring 1-71 + 2-70, Uhlandstraße 3-15 + 4-14, Kortumstraße 91-135 + 102-142, Franzstraße
Parken auf den ausgewiesenen Sonderparkplätzen innerhalb dieses Bereichs.
F - Innenstadt Süd:
Maximilian-Kolbe-Straße 1-7, Humboldtstraße, Marienplatz, Konrad-Adenauer-Platz, Viktoriastraße, Rottstraße 1-15, Diekampstraße 24-33, Junggesellenstraße, ABC-Straße, Alleestraße 21-23, Westring 1-25 + 2-18, Südring, Kurt-Schumacher-Platz, Kerkwege, Brüderstraße, Am Schlegelturm, Husemannplatz, Kreuzstraße, Neustraße, Rechener Straße, Hellweg, Luisenstraße, Trankgasse, Grabenstraße, Schützenbahn, Harmoniestraße, Dr.-Ruer-Platz, Huestraße, Kortumstraße 1-81 + 2-90, Willy-Brandt-Platz 1-11, Pariser Straße, Bongardstraße 2-58 (nur gerade), Massenbergstraße 2-28
G - Ehrenfeld West:
Meinolphusstraße, Hubertusstraße, Wilhelm-Stumpf-Straße, Christstraße 32-42 + 33-45, Hugo-Schultz-Straße 36-48 + 37-67, Schellstraße, Friederikastraße 78-96 + 73-125, Pieperstraße, Yorckstraße, Gilsingstraße 2-44 + 1-39, Romanusplatz, Hunscheidtstr. 2-38, Hattinger Straße 10-92, Königsallee 2-48, Grottenstraße, Dibergstraße, Bessemerstr. 102-108, Ehrenfeldstraße, Alte Hattinger Straße, Hans-Ehrenberg-Platz, Oskar-Hoffmann-Straße 2-19, Clemensstraße 2-10
Parken auf den ausgewiesenen Sonderparkplätzen innerhalb dieses Bereichs.
K - Ehrenfeld-Ost:
Christstraße 14-16 + 29; Clemensstraße 12-26 + 21-23, Ewaldstraße 1-21 + 4-18, Friederikastraße 1-67 + 8-68, Gabelsbergerstraße 1-23 + 4-26; Hermannshöhe, Franz-Vogt-Straße, Peter-Zadek-Straße, Hugo-Schultz-Straße 1-29 + 18-20, Jakobstraße 2-4 + 3-17, Joachimstraße 1-29 + 2-30, Knüwerweg, Königsallee 1-49 (nur ungerade); Kronenstraße 1-71 + 6-46; Oskar-Hoffmann-Straße 23-88, Saladin-Schmitt-Straße 1-59 + 28-60, Stolzestraße 1-17+ 2-16, Taubenstraße 1-9 + 2-10, Weiherstraße 7-39, 10-28
O - Innenstadt-Ost:
Nordring 74-100, Schwanenmarkt 2-5, Ostring 2-36, Brückstraße 1-25, Gerberstraße, Große Beckstraße, Bleichstraße, Untere Markstraße, Weilenbrink, Scharnhorststraße, Arndtstraße, Moritz-Fiege-Straße, Hermann-Hußmann-Straße, Josef-Neuberger-Straße, Bongardstraße 17-35 (nur ungerade), Massenbergstraße 1-21 (nur ungerade)
R - Augusta:
Bergstraße 10-56 (nur gerade), Bergstraße 27-33 (ungerade Hausnummern), Zeppelinstraße, Lorenz-Rebbert-Allee, Burggrafenstraße, Markgrafenstraße, Kurfürstenstraße, Klinikstraße 1, Castroper Straße 1-67 (nur ungerade)
S - Stadtparkviertel:
Am Bergbaumuseum 29-53 + 46-58, Goethestraße 5-11 + 8-20,
Körnerstraße 1-3 + 4, Schillerstraße 2-12 + 7-23, Kortumstraße 137-145 + 144-156,
Uhlandstraße 17-47 und 16-50A, Wielandstraße 64-72
Parken auf den ausgewiesenen Sonderparkplätzen innerhalb dieses Bereichs.
J - nördlicher Stadtpark:
Höhneweg, Klinikstraße 20-60 + 57-63, Drosselweg, Gudrunstraße 1-59, Alexandrinenstraße, Teylestraße, Küppersstraße, Stadionring 3-9 (ungerade Hausnummern)
Bewohnerparkbereiche Bochum-Wattenscheid:
C -Burgstraße 2-20
Parken auf dem Parkstreifen gegenüber den oben genannten Hausnummern
D - Freiheitstraße, Voedestaße 1-19, Oststraße 15-17
Parken auf der Straße Gertrudisplatz, der Freiheitsstraße, der Voedestraße, auf dem Parkplatz an der Propst-Hellmich-Promenade, der Weststraße im Wendebereich, der Brinkstraße und der Friedrich-Ebert-Straße
E -Zentraler Bereich Wattenscheid-Mitte begrenzt durch Propst-Hellmich-Promenade, Lyrenstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Bahnhofstraße
Parken auf der Straße Gertrudisplatz, auf dem Parkplatz an der Propst-Hellmich-Promenade, der Weststraße im Wendebereich, der Brinkstraße und der Friedrich-Ebert-Straße
H -Gertrudisstraße, Hagenstraße, Rosenstraße
Parken auf der Straße Gertrudisplatz, der Gertrudisstraße, der Hagenstraße, auf dem Parkplatz an der Propst-Hellmich-Promenade, der Weststraße im Wendebereich, der Brinkstraße und der Friedrich-Ebert-Straße
Sie können den Bewohnerparkausweis kontaktlos online beantragen. Im Bochumer Serviceportal steht Ihnen folgender Onlinedienst zur Verfügung:
Terminvereinbarung
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros beziehungsweise im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch einen Termin.
- Zur Online-Terminbuchung
- Termine können Sie auch persönlich in den Bürgerbüros oder telefonisch unter der 115 - Ihre Behördennummer - buchen.
- Original / Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes
- Original / Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines
- Gegebenenfalls Bestätigung (Überlassungserklärung) des Fahrzeughaltenden bei dauerhafter Überlassung des Fahrzeugs.
(wenn der PKW nicht auf den Antragsteller oder die Antragstellerin / Bewohner*in zugelassen ist) - den alten Parkausweis (bei Verlängerung, Kennzeichenwechsel oder Änderung des Parkgebiets in Verbindung mit einer persönlichen Vorsprache)
Sollten Sie nicht selbst vorsprechen, besteht die Möglichkeit eine Person Ihres Vertrauens zu beauftragen. Diese Person benötigt zur Legitimation ebenfalls einen gültigen Lichtbildausweis.
Die oben genannten Unterlagen müssen auch bei Änderung / Verlängerung des Bewohnerparkausweises vorgelegt werden.
Verwaltungsgebühren:
- für ein Jahr: 22 Euro
- Ersatzausfertigung bei Beschädigung / Diebstahl / Verlust (mit Beibehaltung der bisherigen Laufzeit): 11 Euro
- Änderung des Kennzeichens oder des Parkgebiets (mit Beibehaltung der bisherigen Laufzeit): 11 Euro
Zahlungen sind bar, per EC- oder Kreditkarte (nur mit Pin) möglich. Falls Sie den Bewohnerparkausweis online beantragt und bezahlt haben, wird er Ihnen per Post übersandt.
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros beziehungsweise im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch einen Termin.(Online-Terminbuchung)
In welches Bürgerbüro bzw. Büro für Kfz-Angelegenheiten möchten Sie?
Bürgerbüro
Call-Center
Bürgerbüro
- Telefonnummer
- 115 - Ihre Behördennummer -
- Faxnummer
- 0234 910-4072
- E-Mail Adresse
- buergerbuero-mitte@bochum.de
Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Call-Center
Büro für Kfz-Angelegenheiten
- Telefonnummer
- 0234 910-8282
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- Buergerservice@bochum.de
- Auto anmelden
Sie wollen Ihr Fahrzeug anmelden, wissen aber nicht, was zu beachten ist? Hier finden Sie eine Übersicht zum Thema Zulassung (Anmeldung, Ummeldung, Wiederzulassung) von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen.
- Behindertenparkplatz
Sie wollen vor Ihrer Wohnung einen reservierten Behindertenparkplatz einrichten lassen.
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen
Sie möchten aufgrund Ihrer Schwerbehinderung eine Parkerleichterung beantragen?
- Anmeldung in Bochum
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