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Dienstleistungen und Infos

Beglaubigung von Unterschriften

Sie möchten eine Unterschrift beglaubigen lassen.

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Unterschriften werden von den Bürgerbüros nur beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorgelegt werden soll. Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift müssen Sie persönlich anwesend sein und die Unterschrift direkt im Bürgerbüro leisten. Ein Wohnsitz in Bochum ist für die Beglaubigung nicht erforderlich.

Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an einen Notar oder eine Notarin.

Rechtsgrundlage: § 129 Bürgerliches Gesetzbuch

Einen Online-Dienst gibt es für die Beglaubigung nicht.

Bitte beachten Sie:
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch in den Bürgerbüros einen Termin:

Termine können Sie auch persönlich in den Bürgerbüros oder telefonisch unter der 115 - Ihre Behördennummer - buchen. 

Die Unterschrift ist persönlich im Bürgerbüro in Anwesenheit einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters zu leisten.

Bitte bringen Sie das zu unterschreibende Schriftstück mit.

Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt 3,30 Euro.

Zahlungen sind bar, per EC-Karte oder Kreditkarte möglich.

Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie persönlich in den Bürgerbüros, telefonisch oder online buchen.

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Bürgerbüro

Call-Center

Telefonnummer
115 - Ihre Behördennummer -
Faxnummer
0234 910-4072
E-Mail Adresse
buergerbuero-mitte@bochum.de

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.