Um eine Genehmigung zum Befahren eines Friedhofes beantragen zu können, müssen Sie
- mindestens 80 Jahre alt sein
oder - einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G
oder - ein ärztliches Attest vorlegen.
Sie möchten eine Genehmigung zum Befahren eines Friedhofes beantragen.
Um eine Genehmigung zum Befahren eines Friedhofes beantragen zu können, müssen Sie
Die Beantragung der Genehmigung zum Befahren eines Friedhofes kann nicht online erfolgen.
Ohne Terminbuchung kann die Genehmigung zum Befahren von Friedhöfen ausschließlich während der Öffnungszeiten an der Information im Bürgerbüro Mitte ausgestellt werden.
Eine Vorsprache in den bezirklichen Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch in den Bürgerbüros einen Termin.
Termine können Sie auch persönlich in den Bürgerbüros oder telefonisch unter der 115 - Ihre Behördennummer - buchen.
Die Genehmigung wird in Ihrem Beisein vor Ort ausgestellt.
Legen Sie zur Beantragung bitte einen Nachweis über eine der oben genannten Voraussetzungen vor und bringen Sie Ihr Ausweisdokument mit.
Die Gebühr für eine Genehmigung zum Befahren eines Friedhofes beträgt 10,70 Euro und ist bei der Beantragung der Genehmigung zu entrichten.
Zahlungen sind bar, per EC-Karte oder Kreditkarte möglich.
Eine Vorsprache in den bezirklichen Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Ohne Terminbuchung kann die Genehmigung zum Befahren von Friedhöfen ausschließlich während der Öffnungszeiten an der Information im Bürgerbüro Mitte ausgestellt werden.
Adressen, Anfahrt- und Kontaktinformation
Mit dem Verzeichnis der Anlagen wurden Erinnerungsorte auf den städtischen Friedhöfen erfasst und in Form von Steckbriefen dokumentiert.
Die Friedhofsverwaltung berät, welche Grabmale möglich sind und wie diese gestaltet werden können.
Broschüre mit Informationen zu Sarg- und Urnenbestattungen auf städtischen Friedhöfen.