Sie benötigen eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung immer dann, wenn Sie Ihren Wohnsitz nachweisen müssen - zum Beispiel bei der Eröffnung eines Bankkontos. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie die entsprechende Meldebescheinigung beantragen können.
Meldebescheinigung oder Aufenthaltsbescheinigung
Dienstleistungen und Infos
Eine Meldebescheinigung kann benötigt werden:
- um die aktuelle Anschrift nachzuweisen
- für Rentenzwecke
- zur Auflistung aller im Haushalt lebenden Personen
Sie können die Erteilung einer Meldebescheinigung online oder persönlich im Bürgerbüro beantragen.
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Online-Dienste:
Im Bochumer Serviceportal steht Ihnen folgender Online-Dienst zur Verfügung:
- Antrag auf Erteilung einer Meldebescheinigung
Hinweis: Um diesen Online-Dienst einreichen zu können, müssen Sie mit Ihrem Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion die BundID nutzen.
Formulare und Infoblätter
- Antrag auf Erteilung einer Meldebescheinigung (pdf-Datei).
- Vollmacht zur Beantragung/Abholung einer Meldebescheinigung (pdf-Datei)
- Informationen zur Melde-Bescheinigung in leichter Sprache
Terminvereinbarung
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch in den Bürgerbüros einen Termin:
Termine können Sie auch persönlich in den Bürgerbüros oder telefonisch unter der 115 - Ihre Behördennummer - buchen.
Eine Meldebescheinigung kann online beantragt und bezahlt werden.
Für die Nutzung des Online-Dienstes, benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte mit eingeschalteter Onlinefunktion, sowie ein NFC fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät.
Bei persönlicher Vorsprache (nur möglich mit einem Termin) bringen Sie bitte einen Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass/ Ausländischer Pass und gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Kinderausweis oder Kinderreisepass/ EU-Ausweis) mit.
Sie können sich aber auch durch eine andere Person vertreten lassen. Diese Person muss sich dann allerdings selbst ausweisen können und eine Vollmacht von Ihnen (inklusive Ihres Personalausweises beziehungsweise Reisepasses) vorlegen.
Hinweis: Bei Personen, die unter Betreuung stehen, ist eine beglaubigte Vollmacht der Betreuungsbehörde (Amtsgericht) erforderlich.
Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Bei Nutzung der Online-Dienste der Stadt Bochum haben Sie im Anschluss an Ihre Online-Beantragung die Möglichkeit, folgende Online-Zahldienste zu verwenden:
- Kreditkarte
- Paypal
- Giropay
- Paydirekt
Bei einer persönlichen Vorsprache in einem unserer Bürgerbüros können Sie die Melderegisterauskunft auch direkt vor Ort bezahlen (bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte).
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie persönlich in den Bürgerbüros, telefonisch oder online buchen.
In welches Bürgerbüro möchten Sie?
Bürgerbüro
Call-Center
- Telefonnummer
- 115 - Ihre Behördennummer -
- Faxnummer
- 0234 910-4072
- E-Mail Adresse
- buergerbuero-mitte@bochum.de
Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.
Weitere Informationen
- Auskunft aus dem Melderegister
Sie benötigen Auskünfte über die Daten einer im Melderegister gespeicherten Person.
- Auskunfts- und Übermittlungssperren
Sie möchten den Eintrag einer Auskunftssperre im Melderegister beantragen.
- Datenweitergabe (Widerspruch)
Sie möchten der Weitergabe Ihrer Daten nach dem Bundesmeldegesetz widersprechen.