Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung in einem der Bürgerbüros vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.
Bei jedem Einzug ist eine Bestätigung vom Wohnungsgeber auszustellen, die zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt wird. (Mehr Informationen für Wohnungsgeber.)
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug nicht möglich ist.
Rechtsgrundlage: § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Hinweis zur Meldefrist / Meldepflicht gemäß § 17 BMG:
In Hochzeiten kann es vorkommen, dass die Terminvorlaufzeit die zweiwöchige Meldefrist überschreitet, so dass es Ihnen nicht möglich ist, sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Mit der Buchung eines Termins für Meldeangelegenheiten in einem der Bochumer Bürgerbüros kommen Sie jedoch Ihrer Meldepflicht nach. Bitte bringen Sie zur Vorsprache Ihre Terminbestätigung (auf Papier oder elektronisch) mit.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.