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Anmeldung in Bochum

Sie möchten sich in Bochum anmelden (Zuzug aus einer anderen Stadt nach Bochum) oder ummelden (Umzug innerhalb Bochums).

Dienstleistungen und Infos

Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung in einem der Bürgerbüros vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.

Bei jedem Einzug ist eine Bestätigung vom Wohnungsgeber auszustellen, die zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt wird. (Mehr Informationen für Wohnungsgeber.)

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug nicht möglich ist.

Rechtsgrundlage:  § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

Hinweis zur Meldefrist / Meldepflicht gemäß § 17 BMG:
In Hochzeiten kann es vorkommen, dass die Terminvorlaufzeit die zweiwöchige Meldefrist überschreitet, so dass es Ihnen nicht möglich ist, sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Mit der Buchung eines Termins für Meldeangelegenheiten in einem der Bochumer Bürgerbüros kommen Sie jedoch Ihrer Meldepflicht nach. Bitte bringen Sie zur Vorsprache Ihre Terminbestätigung (auf Papier oder elektronisch) mit.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Eine Anmeldung kann leider nicht online erfolgen. Die Anmeldung muss in einem Bürgerbüro erfolgen.

Folgender Onlinedienst steht Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:

Terminvereinbarung

Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch in den Bürgerbüros einen Termin:

Termine können Sie auch persönlich in den Bürgerbüros oder telefonisch unter der 115 - Ihre Behördennummer - buchen. 

Formulare

  • Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist eine korrekt ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung erforderlich.
     
  • Ein Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Ausländischer Pass und gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Kinderreisepass) ist für die Anmeldung erforderlich.
    Bringen Sie bitte sämtliche Ausweisdokumente bei Ihrer Vorsprache mit. 
     
  • Sie können sich durch eine andere Person vertreten lassen.
    Diese Person muss neben einer Vollmacht auch einen vorausgefüllten Meldeschein und Ihr Ausweisdokument vorlegen. 
    Hinweis: Bei Personen, die unter Betreuung stehen, ist die Urkunde des Amtsgerichts (Betreuungsvollmacht) erforderlich.
     
  • Bei Umzug innerhalb Bochums (Ummeldung): 
    Bitte beachten Sie die oben aufgeführten Hinweise zur Anmeldung. Sollten Sie im Besitz eines Fahrzeuges sein, bringen Sie zur Ummeldung Ihren Fahrzeugschein mit, um die Anschrift auf diesem zu ändern.
     
  • Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen: Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von dem nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten beim Termin zur An- oder Ummeldung eine Einverständniserklärung vorzulegen.

  • Gebühren für die Anmeldung fallen nicht an.
  • Bei Änderung des Fahrzeugscheins entstehen Gebühren.
  • Zahlungen sind bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte möglich.

Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie persönlich in den Bürgerbüros, telefonisch oder online buchen.

In welches Bürgerbüro möchten Sie?


Bürgerbüro

Call-Center

Telefonnummer
115 - Ihre Behördennummer -
Faxnummer
0234 910-4072
E-Mail Adresse
buergerbuero-mitte@bochum.de

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.