Was suche ich, bin ich hier richtig?
Wer als Jugendliche oder Jugendlicher in einen neuen Job startet, muss der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen.
Wer als Jugendliche oder Jugendlicher in einen neuen Job startet, muss der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind bei Berufseintritt für Minderjährige (zwischen 15 und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) bestimmte, für sie kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein).
Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden.
Die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines erfolgt ausschließlich online.
Rufen Sie den Online-Antrag unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins.
Falls Sie keine technische Möglichkeit haben einen Untersuchungsberechtigungsschein zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das Call-Center des Bürgerbüros Mitte unter der Telefonnummer 0234 910-1500.
Bürgerbüro Rathaus
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
44787 Bochum
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie telefonisch oder online buchen.
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Zu den Dienstleistungen
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.