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Reisepass

Vorläufiger Reisepass

In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Reisepass

Sollte der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, sind hierbei vorzulegen.

Der vorläufige Reisepass wird Ihnen direkt im Bürgerbüro ausgestellt und ist maximal ein Jahr gültig.

Falls Sie in Besitz eines Reisepasses sind, ist dieser bei der Beantragung des vorläufigen Reisepasses mitzubringen. Bringen Sie  bitte den Reisepass auch mit, wenn der Gültigkeitszeitraum überschritten ist. Der bisherige Pass wird bei der Aushändigung des vorläufigen Reisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.

Sie benötigen die gleichen Unterlagen wie für einen  Reisepass.  Auch die dort beschriebenen Hinweise bitten wir zu beachten.

Das Ausfüllen des Antrags übernimmt in Ihrem Beisein Ihr Bürgerbüro.
Weitere Fragen zum vorläufigen Reisepass können unter der Behördenrufnummer 115 beantwortet werden.