Begleitetes Fahren ab 17
Jugendliche können schon mit 17 Jahren
den Führerschein bekommen.
Sie dürfen dann mit einer Begleit-Person Auto fahren.
Man nennt das BF17.
Das ist die Abkürzung für begleitetes Fahren ab 17.
Was muss man tun?
Man stellt einen Antrag auf begleitetes Fahren ab 17.
Das geht für diese Führerschein-Klassen:
Das sind PKW, also normale Autos.
Das sind PKW mit Anhänger.
Jugendliche brauchen dafür die Zustimmung von ihren Eltern.
Oder von der Person, die das Sorge-Recht hat.
So geht es weiter:
Die Jugendlichen müssen die Fahr-Prüfung bestehen.
Dann bekommen sie eine Prüfungs-Bescheinigung.
Das ist noch nicht der richtige Führerschein.
Die Jugendlichen dürfen dann in Deutschland fahren.
Aber nicht im Ausland.
In der Prüfungs-Bescheinigung stehen
die Namen von den Begleit-Personen für BF17.
Die Prüfungs-Bescheinigung gilt:
bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag.
Man bekommt den richtigen Führerschein,
wenn man 18 Jahre alt wird.
Erst dann darf man allein fahren.
Die Begleit-Person
Die Begleit-Person hilft beim sicheren Fahren.
Die Begleit-Person beantwortet Fragen.
Die Begleit-Person gibt Tipps zum sicheren Fahren.
Die Begleit-Person muss mindestens 30 Jahre alt sein.
Die Begleit-Person muss seit mindestens 5 Jahren
den Führerschein Klasse B haben.
Die Begleit-Person darf höchstens einen Straf-Punkt
in Flensburg haben.
Erklärung zum Straf-Punkt:
Man bekommt einen Straf-Punkt
für einen schweren Fehler im Straßen-Verkehr.
Zum Beispiel:
Bei Rot über die Ampel fahren.
Bei 8 Straf-Punkten verliert man den Führerschein.
Die Straf-Punkte stehen im Fahreignungs-Register.
Das Fahreignungs-Register ist in der Stadt Flensburg.
Deshalb sagt man: Die Person hat einen Punkt in Flensburg.
Die Begleit-Person muss bei der Fahrt nüchtern sein.
Das heißt:
- Kein Alkohol!
- Keine Drogen!
Wollen Sie einen Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 stellen?
Sie können persönlich vorbeikommen.
Machen Sie bitte dafür einen Termin.
Den Termin können Sie online machen.
Dafür gibt es ein Online-Formular.
Das Online-Formular finden Sie hier:
Online-Formular
Ist der nächste Termin zu spät für Sie?
Bitte schauen Sie später noch mal nach.
Ist es sehr dringend?
Sie brauchen auf jeden Fall einen Termin.
Rufen Sie uns bitte an.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Schauen Sie bitte unter Kontakt.
Dort stehen die Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse.
Kontakt
Hilfe bei der schriftlichen Fahr-Prüfung
Man kann bei der schriftlichen
Fahr-Prüfung Hilfe über Kopf-Hörer bekommen.
Die Hilfe heißt Audio-Unterstützung.
Man bekommt die Fragen auf Deutsch vorgelesen.
Das hilft Leuten mit Lese-Schwäche.
Möchten Sie Audio-Unterstützung haben?
Sie finden das Antrags-Formular unter Formulare und Links.
Weitere Infos zu dem Pass-Foto:
- schwarz-weiß oder farbig
- 35 mal 45 Millimeter
- Hoch-Format ohne Rand
- Gesicht von vorne
- Das Gesicht soll 32 bis 36 Millimeter hoch sein.