Die Gebrauchsabnahme ist mindestens sieben Tage vor Aufstellung des Baues der Bauaufsichtsbehörde / Bauaufsicht anzuzeigen.
Wann ist auf jeden Fall eine Gebrauchsabnahme erforderlich?
- Tribünen (Sitz- oder Stehtribünen) unabhängig von der Größe
- Zelte mit einer Grundfläche > 75 Quadratmeter
- Bühnen einschließlich Überdachungen die 5m Höhe überschreiten, unabhängig davon, ob sie von Besuchern betreten werden können.
- Fahrgeschäfte / Karussells mit einer Geschwindigkeit von mehr als 1 m/s, zum Beispiel:
Riesenräder
Hochgeschäfte (Achterbahn und Loopingbahn)
Schaukeln (Schiff-, Überschlag-, Riesenschaukeln)
Karussells neuartiger und komplizierter Bauart
Schnell laufende Karussells
Wann ist keine Gebrauchsabnahme erforderlich?
- Zelte mit einer Grundfläche < 75 Quadratmeter
- Bühnen einschließlich Überdachungen die 5m Höhe nicht überschreiten und von Besuchern nicht betreten werden können
- Fahrgeschäfte / Karussells mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 1 m/s, wie zum Beispiel eine Kindereisenbahn
- Aufblasbare Fliegende Bauten ohne Überdachung < 5m Höhe
Verkaufsstände wie zum Beispiel auf Weihnachtsmärkten und Stadtteilfesten sind keine Fliegende Bauten, wenn sie denn von Besuchern nicht betreten werden können.
Rechtsgrundlage: