Einsicht in das Baulastenverzeichnis kann jeder Grundstückseigentümer / jede Grundstückseigentümerin bekommen. Aber auch alle Personen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen, wie zum Beispiel Kaufinteressentinnen oder Kaufinteressenten, können Einsicht erhalten. Die Einsicht ist kostenlos.
Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.
Die Auskunft kann per E-Mail (siehe unten) oder als formloses Anschreiben angefordert werden. Als Angabe werden Gemarkung, Flur und die Flurstücksnummern der Grundstücke benötigt. Bitte geben Sie außerdem eine Anschrift an, an welche die Baulastauskunft sowie die Kostenentscheidung versendet werden soll.
Rechtsgrundlage: