Drittstaatsangehörige benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein Visum.
Welches Visum beantragt werden muss, hängt vom Reisezweck und von der geplanten Dauer des Aufenthalts ab:
- Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 90 Tagen: Schengen-Visum
- Längerfristige Aufenthalte: nationales Visum
Davon ausgenommen sind Staatsangehörige der EU-Staaten, sowie weiterer Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft durch eine Rechtsverordnung die Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben hat.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Verantwortlich für Visaerteilungen sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland.
Örtlich zuständig für die Bearbeitung eines Visumantrags ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk die Antragstellerin / der Antragsteller den gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise Wohnsitz hat.
Wir beraten Sie aber gerne allgemein zu Einreisefragen.