Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger sind Sie unter anderem, wenn Sie
- Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) sind
- als Arbeitnehmer auf Weisung für einen anderen tätig werden,
- sich als Dienstleistungserbringer oder Dienstleistungsempfänger kurzzeitig im Bundesgebiet aufhalten,
- Nichterwerbstätiger, zum Beispiel Student sind,
- Verbleibeberechtigter sind,
- Familienangehöriger in aufsteigender oder absteigender Linie sind.
Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten von Amts wegen beim Ausländerbüro eine Aufenthaltserlaubnis / EU.
Bei Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro geben Sie an, welche der oben genannten Freizügigkeitsvoraussetzungen Sie erfüllen. Sie bekommen ein Formular ausgehändigt (Aufenthaltsanzeige) auf dem Sie Ihre Wohnsitznahme mitteilen. Unabhängig von einer möglichen persönlichen Vorsprache im Ausländerbüro übersendet das Bürgerbüro die entsprechende Selbstauskunft postalisch an das Ausländerbüro.