Dieser elektronische Aufenthaltstitel besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Seit dem 1. September 2011 wird der Aufenthaltstitel in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) im Kreditkartenformat ausgestellt.
Dienstleistungen und Infos
Alle Informationen und Übertragungen werden mit international anerkannten und etablierten Verschlüsselungsverfahren geschützt. Ein Berechtigungszertifikat regelt, wer auf welche personenbezogenen Daten zugreifen darf.
Die Inhaber können darauf vertrauen, dass nur berechtigen Stellen der Zugriff erlaubt wird.
Das Lichtbild wird auf dem Kartenkörper und Chip gespeichert. Für alle Drittstaatsangehörigen ab dem sechsten Lebensjahr werden auf dem Chip des eAT außerdem zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Daher ist das persönliche Erscheinen bei der Beantragung notwendig.
- Das Lichtbild muss aktuell sein.
- Das Gesicht muss zentriert und unverschleiert auf dem Foto erkennbar und eine Frontalaufnahme sein.
- Eine Kopfbedeckung, die das Gesicht nicht verdeckt, ist aus religiösen Gründen möglich.
- Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Nur hoheitliche Stellen, wie zum Beispiel die Polizei oder Ausländer- und Meldebehörden, verfügen über die Berechtigung, Lichtbild und Fingerabdrücke abzufragen. Die Fingerabdrücke werden nur so lange gespeichert, bis Sie Ihren eAT abholen. Danach sind die Daten unwiderruflich zu löschen.
Nebenbestimmungen werden im Chip gespeichert und auf einem eigenen Zusatzblatt zum eAT ausgedruckt. Auf dem Kartenkörper wird der Hinweis „SIEHE ZUSATZBLATT“ aufgebracht. Bei Änderung der Nebenbestimmungen müssen ein neues Zusatzblatt erstellt und die Daten im Chip geändert werden. Nur hoheitliche Stellen dürfen die Nebenbestimmungen anfragen.
Anbieter aus Wirtschaft und Verwaltung (zum Beispiel Banken oder Behörden) können künftig elektronische Dienste anbieten, bei denen sich der Inhaber mit seinem eAT elektronisch ausweist. Dadurch wird das Anmelden in Internetportalen, das Ausfüllen von Formularen und der Altersnachweis im Internet oder an Automaten erleichtert.
Es erhalten nur die Anbieter Zugang zu den Daten des Inhabers, die eine staatliche Berechtigung besitzen. Darüber hinaus muss der Inhaber die Übertragung seiner persönlichen Daten mit einer sechsstelligen PIN bestätigen.
Bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion können biometrische Merkmale vom Anbieter der Dienste nicht ausgelesen werden.
Die Online-Ausweisfunktion kann erst ab einem Alter von 16 Jahren verwendet werden. Die Nutzung ist freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob sie die Funktion nutzen möchten. Auf Wunsch kann sie jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden.
Nachdem Sie Ihren eAT beantragt haben, erhalten Sie per Post einen sogenannten PIN-Brief. Dieser enthält eine 5-Stellige Geheimnummer (PIN), eine 10-stellige Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort.
Wenn Ihr eAT gestohlen wurde oder Sie ihn verloren haben, müssen Sie die Online-Ausweisfunktion unter der Sperr-Hotline 116 116 sperren lassen. Dafür nennen Sie bitte das Sperrkennwort.
Die eATs werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Normalerweise dauert es nach der Bestellung circa sechs Wochen, bis der eAT da ist.
Sie haben bei Ihrer Vorsprache bei der Ausländerbehörde ein Schreiben mit Internetlink und einem QR-Code sowie eine Vorgangsnummer erhalten. Sie können mit Hilfe Ihrer Vorgangsnummer online prüfen, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt.
Adresse / Kontakt
Ausländerbüro
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
- E-Mail Adresse
- auslaenderbuero-dokumentenausgabe@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag:
08:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Vor einem Besuch können Sie Mithilfe Ihrer Vorgangsnummer online prüfen, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt.

Anfahrt / Standort
- Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels oder Reiseausweises
Sie möchten Ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder Reiseausweis abholen.
- Anmeldung in Bochum
Sie möchten sich in Bochum anmelden (Zuzug aus einer anderen Stadt nach Bochum) oder ummelden (Umzug innerhalb Bochums).
- Aufenthaltsanzeige gemäß § 5 FreizügeG/EU
Das Recht auf Freizügigkeit muss nachgewiesen werden.
- Genehmigung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis und möchten die Erlaubnis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beantragen.
- Niederlassungserlaubnis (Ausstellung)
Sie haben schon seit längerem eine Aufenthaltserlaubnis und möchten Ihren Aufenthalt in Deutschland durch eine Niederlassungserlaubnis rechtlich verfestigen.
- Aufenthaltstitel beantragen
Welche Unterlagen müssen Sie bei Erst- und Verlängerungsanträgen mitbringen?