Sie wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtling als
- Asylberechtigte/r
- Flüchtling
- Subidiärer Schutzberechtigter anerkannt
oder
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat Abschiebehindernisse bezüglich Ihrer Person festgestellt
- Sie sind im Besitz einer sonstigen Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gem. §§ 22, 23, 23a, 24, 25, 25a, 25b