Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, dürfen aber keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Deshalb möchten Sie die Erlaubnis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beantragen.
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (Antrag auf Genehmigung)
Dienstleistungen und Infos
Unter Erwerbstätigkeit versteht man die abhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer und die selbstständige Tätigkeit.
Wenn Sie
- Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes -Aufenthalt aus familiären Gründen- (§ 27 - § 36) oder
- Inhaber einer Niederlassungserlaubnis sind,
ist Ihnen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich erlaubt.
Des Weiteren ist Ihnen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (selbstständig und unselbstständig) erlaubt, wenn dies in Ihrem Aufenthaltstitel ausdrücklich erwähnt ist.
Sollten Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die nicht zu den vorgenannten Aufenthaltserlaubnissen gehört, so können Sie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beantragen.
Rechtsgrundlagen:
Im Bochumer Serviceportal stehen Ihnen folgende Onlinedienste zur Verfügung:
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- Online-Kontaktformular für Anfragen an das Ausländerbüro
Formulare und Infoblätter:
- Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
(Bei Arbeitskräften aus Drittstaaten auszufüllen) - Zulassung zum Arbeitsmarkt (arbeitsagentur.de)
(Informationen zum Arbeiten in Deutschland)
Falls Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Ansprechperson in Verbindung
Die Gebühr für die Genehmigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hängt von der Dauer und der Art des Aufenthaltes ab.
Sie kann zwischen 30 und 250 Euro betragen. Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird Ihnen im Rahmen des Antragsverfahrens genannt.
Die Gebühr können Sie nach Aufforderung bar oder mit EC-Karte (mit PIN-Nummer) an unserem Kassenautomaten bezahlen.
Adresse / Kontakt
Ausländerbüro
Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-3777 Callcenter / Terminvereinbarungen
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch:
07:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag:
07:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Vorsprache nur mit Termin möglich
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Grund Ihres Aufenthaltes.
Ausländerbüro
Team Ausbildung und Erwerbstätigkeit
- E-Mail Adresse
- auslaenderbuero-fachkraefte@bochum.de
Wenn Sie aus dem Ausland kommen, unterstützt Sie die Bundesagentur für Arbeit bei Ihrem beruflichen Start in Deutschland:
Weitere Informationen
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte
Sie sind eine ausländische Fachkraft und möchten eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz erhalten.
Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung / zur Durchführung eines Studiums
Sie möchten in Deutschland studieren oder an einer studienvorbereitenden Maßnahme teilnehmen und benötigen dafür eine Aufenthaltserlaubnis.
Integrationskurse
Infos zur Teilnahme an Integrationskursen - Was wird vorausgesetzt, was muss ich mitbringen, wo muss ich wann hin? ...
Anmeldung in Bochum
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Aufenthaltstitel beantragen
Welche Unterlagen müssen Sie bei Erst- und Verlängerungsanträgen mitbringen?