- Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
- Mindestens 27 Monate Beschäftigung und einfache Deutschkenntnisse
Wenn Sie einfache Deutschkenntnisse haben, müssen Sie seit mindestens 27 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
- Mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende Deutschkenntnisse
Wenn Sie ausreichende Deutschkenntnisse haben, verkürzt sich die Frist. Sie müssen dann nur seit mindestens 21 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
Für die Dauer der Beschäftigung (27 oder 21 Monate) müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungsunternehmens oder einer Versorgungseinrichtung.
- Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung