BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU

Sie besitzen eine Blaue Karte EU und möchten Ihren Aufenthalt in Deutschland rechtlich verfestigen.

Dienstleistungen und Infos

Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie

  • seit mindestens 27 Monaten versicherungspflichtig arbeiten

und

  • über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.

Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

  • Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
  • Mindestens 27 Monate Beschäftigung und einfache Deutschkenntnisse

Wenn Sie einfache Deutschkenntnisse haben, müssen Sie seit mindestens 27 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.

Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).

  • Mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende Deutschkenntnisse

Wenn Sie ausreichende Deutschkenntnisse haben, verkürzt sich die Frist. Sie müssen dann nur seit mindestens 21 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.

Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).

  • Altersvorsorge

Für die Dauer der Beschäftigung (27 oder 21 Monate) müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungsunternehmens oder einer Versorgungseinrichtung.

  • Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung
     

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

  • Gültiger Pass
  • Arbeitsvertrag
  • Einkommensnachweise
  • Mietvertrag 
  • Nachweis über die geleisteten Rentenbeiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung

oder

  • Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens

Bearbeitungsgebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrages bei der Behörde. Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde (Prüfung erforderliche Aufenthaltszeiten und/oder Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache).

Die Gebühren betragen 113,- Euro.

Adresse / Kontakt

Ausländerbüro
Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3777 Callcenter

Öffnungszeiten

Vorsprache nur mit Termin möglich

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

room

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Ausländerbüro

Team Ausbildung und Erwerbstätigkeit

E-Mail Adresse
auslaenderbuero-fachkraefte@bochum.de